Keine Bürostadt auf dem Grünzug in Vaihingen!

Einwände und Folgerungen zu

  1. Änderung des Flächennutzungsplans – Stadtbezirk Vaihingen – Bereich Heßbrühlstraße
  2. Bebauungsplan – Stadtbezirk Vaihingen – Heßbrühlstr. (Vai282)

Die Ziele der beiden Verfahren sind nicht vereinbar mit den Grundsätzen des Baugesetzbuchs (§ 1 Abs. 5):
„Die Bauleitpläne sollen . . . dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen . . . sowie den Klimaschutz . . . zu fördern.“

Diese Planung hat aber zur Folge:

  • Das Klima in Vaihingen und im Stuttgarter Talkessel wird erheblich beeinträchtigt
  • Der Verkehr in Vaihingen wird massiv zunehmen. Daran kann auch der in Aussicht gestellte ‚Verkehrsstrukturplan‘ nichts ändern
  • Häuser mit kostengünstigen Wohnungen werden abgerissen
  • Durch die Folgemaßnahmen (Kunstrasenplätze an Stelle von Kleingärten) werden weiter Flächen versiegelt
  • Das ‚Aurelis-Gelände‘ am Bahnhof kann über mehrere Jahre nicht entwickelt werden

(§ 1 Abs. 7 BauGB): „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öf­fentlichen und privaten Belange . . . gerecht abzuwägen.“

Mit der vorliegenden Planung wird das Interesse eines Unternehmens (Al­lianz AG) über die öffentlichen Belange gestellt. Sie ist somit Folge einer fehlerhaften Abwägung.

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Stellungnahmen und Planunterlagen der Stadt: https://www.stuttgart.de/img/mdb/item/563202/142340.pdf