Einwände und Folgerungen zu
- Änderung des Flächennutzungsplans – Stadtbezirk Vaihingen – Bereich Heßbrühlstraße
- Bebauungsplan – Stadtbezirk Vaihingen – Heßbrühlstr. (Vai282)
Die Ziele der beiden Verfahren sind nicht vereinbar mit den Grundsätzen des Baugesetzbuchs (§ 1 Abs. 5):
„Die Bauleitpläne sollen . . . dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen . . . sowie den Klimaschutz . . . zu fördern.“
Diese Planung hat aber zur Folge:
- Das Klima in Vaihingen und im Stuttgarter Talkessel wird erheblich beeinträchtigt
- Der Verkehr in Vaihingen wird massiv zunehmen. Daran kann auch der in Aussicht gestellte ‚Verkehrsstrukturplan‘ nichts ändern
- Häuser mit kostengünstigen Wohnungen werden abgerissen
- Durch die Folgemaßnahmen (Kunstrasenplätze an Stelle von Kleingärten) werden weiter Flächen versiegelt
- Das ‚Aurelis-Gelände‘ am Bahnhof kann über mehrere Jahre nicht entwickelt werden
(§ 1 Abs. 7 BauGB): „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange . . . gerecht abzuwägen.“
Mit der vorliegenden Planung wird das Interesse eines Unternehmens (Allianz AG) über die öffentlichen Belange gestellt. Sie ist somit Folge einer fehlerhaften Abwägung.
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Stellungnahmen und Planunterlagen der Stadt: https://www.stuttgart.de/img/mdb/item/563202/142340.pdf