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Pressemitteilung
vom 3.6.2008
Wegen des Verdachts von
Straftaten gegen die
Umwelt
Strafanzeige gegen Aurelis
und die Deutsche Bahn
AG
Mitglieder der Initiative
gegen einen Fernomnibusbahnhof
in Vaihingen (IgFOB),
der NABU-Gruppe Stuttgart
und der Herausgeber der
Vaihinger Stadtbezirks-Zeitung
VorOrt haben bei der
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Strafanzeige gegen die
HOCHTIEF-Tochter Aurelis,
sowie die Deutsche Bahn
AG gestellt.
Der Grund: Auf dem Gelände
der Fa. Aurelis, auf
dem diese den Stuttgarter
Fernomnibus-Bahnhof,
sowie Bürogebäude
und andere Großbauten
errichten will, sind
von Mitte April bis Ende
Mai nicht genehmigte
umfangreiche Abrissarbeiten
und Bodeneingriffe durchgeführt
worden. Dies obwohl der
Grundeigentümerin
bekannt war, dass für
das Gelände ein
Gutachten nach § 42
Naturschutzgesetz vorlag,
wonach auf dem Gelände
streng geschützte
Tierarten heimisch sind,
die nach Maßgabe
eines anstehenden Bebauungsplanes
vor einer Nutzung des
Geländes umgesiedelt
werden müssen.
Die Stadt Stuttgart hat
bereits ein Bußgeldverfahren
gegen die Verantwortlichen
angekündigt. Bei
der IgFOB ist man allerdings
skeptisch, ob dies auch
wirklich eingeleitet
und zu Ende geführt
wird. „Immerhin“,
sagt Sabine Mika von
der Vaihinger Initiative, „hat
die Stadtverwaltung erst
nach unseren Anfragen
beim Regierungspräsidium
und dann auf dessen Hinweis
hin, Ende Mai jemand
auf die Baustelle geschickt,
um die Arbeiten unterbinden
zu lassen, als diese
nahezu abgeschlossen
waren.“ Und dies,
obwohl sie spätestens
seit dem 23. April von
den Arbeiten wusste.
Da nämlich blickten
bei einem vor Ort Termin
der CDU-Gemeinderatsfraktion
zahlreiche Stadträte
von einem benachbarten
Balkon auf die laufenden
Abrissarbeiten und ließen
sich von Mitarbeitern
des Stadtplanungsamts
und der Wirtschaftsförderung
die Gegebenheiten für
den dort geplanten FOB
erläutern.
„Und außerdem“,
ergänzt Gerhard
Wick, der sich ebenfalls
der Anzeige angeschlossen
hat, „wenn eine
Immobilienfirma zur durchsichtigen
Verhinderung von Kosten
durch Naturschutzauflagen,
den derzeit von höchster
Stelle als vordringliche
Aufgabe bezeichneten
Schutz bedrohter Arten
einfach missachtet, so
ist dies möglicherweise
nicht nur als Ordnungswidrigkeit,
sondern als Straftatbestand
im Sinne des Strafgesetzbuches
zu ahnden“.
(Text der Strafanzeige)
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