Pressemitteilung vom 3.6.2008

Wegen des Verdachts von Straftaten gegen die Umwelt
Strafanzeige gegen Aurelis und die Deutsche Bahn AG
Mitglieder der Initiative gegen einen Fernomnibusbahnhof in Vaihingen (IgFOB), der NABU-Gruppe Stuttgart und der Herausgeber der Vaihinger Stadtbezirks-Zeitung VorOrt haben bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige gegen die HOCHTIEF-Tochter Aurelis, sowie die Deutsche Bahn AG gestellt.
Der Grund: Auf dem Gelände der Fa. Aurelis, auf dem diese den Stuttgarter Fernomnibus-Bahnhof, sowie Bürogebäude und andere Großbauten errichten will, sind von Mitte April bis Ende Mai nicht genehmigte umfangreiche Abrissarbeiten und Bodeneingriffe durchgeführt worden. Dies obwohl der Grundeigentümerin bekannt war, dass für das Gelände ein Gutachten nach § 42 Naturschutzgesetz vorlag, wonach auf dem Gelände streng geschützte Tierarten heimisch sind, die nach Maßgabe eines anstehenden Bebauungsplanes vor einer Nutzung des Geländes umgesiedelt werden müssen.
Die Stadt Stuttgart hat bereits ein Bußgeldverfahren gegen die Verantwortlichen angekündigt. Bei der IgFOB ist man allerdings skeptisch, ob dies auch wirklich eingeleitet und zu Ende geführt wird. „Immerhin“, sagt Sabine Mika von der Vaihinger Initiative, „hat die Stadtverwaltung erst nach unseren Anfragen beim Regierungspräsidium und dann auf dessen Hinweis hin, Ende Mai jemand auf die Baustelle geschickt, um die Arbeiten unterbinden zu lassen, als diese nahezu abgeschlossen waren.“ Und dies, obwohl sie spätestens seit dem 23. April von den Arbeiten wusste. Da nämlich blickten bei einem vor Ort Termin der CDU-Gemeinderatsfraktion zahlreiche Stadträte von einem benachbarten Balkon auf die laufenden Abrissarbeiten und ließen sich von Mitarbeitern des Stadtplanungsamts und der Wirtschaftsförderung die Gegebenheiten für den dort geplanten FOB erläutern.
„Und außerdem“, ergänzt Gerhard Wick, der sich ebenfalls der Anzeige angeschlossen hat, „wenn eine Immobilienfirma zur durchsichtigen Verhinderung von Kosten durch Naturschutzauflagen, den derzeit von höchster Stelle als vordringliche Aufgabe bezeichneten Schutz bedrohter Arten einfach missachtet, so ist dies möglicherweise nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftatbestand im Sinne des Strafgesetzbuches zu ahnden“.
(Text der Strafanzeige)