10.7.2008

Stellungnahme eines IgFOB-Mitglieds im Rahmen der sog. "Frühzeitigen Bürgerbeteiligung"

An das
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Eberhardstrasse 10
70173 Stuttgart

Betrifft: Änderung Nr. 44 des Flächennutzungsplans 2010 im Bereich Bahnhof Vaihingen - FOB, Aufstellung des Bebauungsplans FOB Stuttgart (Vai 252)

Zitat aus “Deutsches Architektur-Forum” 28.06.2008:
ZOB: Recht dilettantische städtische Standortsuche; am Ende ist eine infrastrukturelle Option dauerhaft verbaut.

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der im Betreff angeführten Änderung Nr. 44 des Flächennutzungsplaners 2010 im Bereich Bahnhof-Vaihingen, Verlegung des bisherigen ZOB, der nunmehr FOB genannt sein soll, möchte ich im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung Stellung nehmen und dies gleichzeitig mit einigen Fragen zu dem geplanten Vorhaben verbinden.

Für Ihre detaillierte Stellungnahme und Antwort auf meine Äußerungen und Fragen möchte ich mich bei Ihnen schon im Voraus bedanken.

Nachdem im Zuge des BV Stgt21 sich die Frage nach einem neuen Standort für den bisherigen ZOB gestellt hat, haben sich sämtliche sachverständige Personen und Institutionen die sich zu diesem Thema äußerten stets für einen Standort in der Innenstadt, in der Nähe des Hauptbahnhofes, ausgesprochen und dies als Standortvorteil für Stuttgart bezeichnet.
Dies sind unter anderen:

1.) Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster in der Antwort auf die Anfrage 441/2001 der Fraktion der Freien Wähler vom 25.10.2001,
Herr Schuster führt aus, und zwar explizit nur auf den Buslinienverkehr (Deutsche Touring) bezogen: “der vorhandene Zentrale Omnibusbahnhof liegt verkehrsgünstig nahe des Hauptbahnhofs, er ist hier günstig von öffentlichen Verkehrsmitteln des Stadt- und Regionalverkehrs zu erreichen. Als günstiger Umstand ist zu werten, dass die Spitzenbelastungen durch Fernlinien und Gelegenheitsverkehr ergänzend sind und nicht kumulativ.
Aufgrund eines Gutachtens der Universität Stuttgart geht er dann davon aus, dass ein Bedarf von 10 - 12 Bussteigen zur Bewältigung des Fernlinienverkehrs und des Gelegenheitsverkehrs ausreichend ist.
Des Weiteren führt Herr Dr. Schuster aus: “Wenn der neue ZOB nicht im Zusammenhang (was demnach oberste Priorität hatte) mit dem Neubau des Bahnhofs Stuttgart 21 erfolgen kann, so sind von den Gutachtern zwei nahe gelegene Standorte vorgeschlagen worden:
a.) Entlang der verbleibenden Cannstatter Strasse hinter dem heutigen ZOB (was ja durch den Abriss des Südflügels des bisherigen Hbf durchaus realisierbar ist).
b.) Auf dem Areal Ossietzkystrasse und Jägerstrasse (Kriegsbergstrasse). Die Erreichbarkeit von den öffentlichen Verkehrsmitteln wäre hier recht gut.
Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, dass sowohl die Busunternehmer als auch die Nutzer überwiegend eine Lage am Hauptbahnhof fordern; eine Umfrage in anderen Großstädten hat ebenfalls ergeben , dass der ZOB in der Nähe des Hauptbahnhofes liegt und wenn nicht, dass angestrebt wird, diesen näher dorthin zu verlegen.”
Soweit die Ausführungen von Herrn Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster, die in sich schlüssig und den Denkgesetzen nach nicht zu widerlegen sind.
Insbesondere auch deshalb, da sich an der Nutzung des ZOB durch die von Herrn Dr. Schuster angesprochenen Fernlinienbusse sich bisher nichts geändert hat, und mehrere von mir persönlich angesprochene “Gelegenheitsbusunternehmen” u. A. die regionale Marktführer wie “Zauner” und “Schlienz” aber auch kleinere Nischenbesetzer und Veranstalter wie “Museumsreisen“, ”Kunstverein Stuttgart”, Jugendfreizeitreisen der ”Arbeiterwohlfahrt” vehement einen “ZOB”, oder wie es nun genannt sein soll, “ FOB” im Zentrum am Hbf fordern.

2.) Die IHK Stuttgart

3.) Die “CityInitativeStuttgart “CIS”

4.) Der WBO “Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer” der, auch die Liberalisierung des Omnibusverkehrs ab 2014 (EU-Recht) im Auge, folgende Aussagen macht:
“ Stuttgart braucht ein attraktives Busterminal für Reise- und Fernbusverkehr dort, wo die Leute hin wollen - in der Innenstadt, eine attraktive Busanbindung ist ein wichtiger Standortvorteil.

5.) Das Eisenbahnbundesamt führt im Planfeststellungsbeschluss zum “ Projekt Stuttgart 21 Planfeststellungsabschnitt 1.1. vom 28.01.2005, Seite 181, aus: “ Mehrfach wurde vorgetragen, dass das entfallen des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) am Hauptbahnhof dem Ziel der Verknüpfung der Verkehrsträger widerspreche”. Der Verbleib des ZOB am Hauptbahnhof sei, so sinngemäß, als Vorteil zu betrachten, da nur so die Verknüpfung zwischen Schienen- und Busreiseverkehr erhalten bleibe.
Dies bedeutet, dass selbst das Eisenbahnbundesamt, das eigentlich für die Interessen der Bahn einsteht und nicht für den Busverkehr, der zunehmend ab 2014 im Zuge der EU-weiten Liberalisierung des Busverkehrs der Bahn AG in der Bedienung der Fläche Konkurrenz machen wird, einen Beibehalt des ZOB am Hauptbahnhof als großen Vorteil ansieht.

6) Am 05. April 2005 hält der ehemalige Vorsitzende der Geschäftsführung der HP Deutschland, Menno Harms auf einer Veranstaltung der Stadt Stuttgart “Industriestandort im Wandel” einen viel beklatschten Vortrag in dem er zutreffend ausführt, dass in Stuttgart so viele
Ausländer leben wie in keiner anderen deutschen Stadt, also internationale Kompetenz vorhanden und spannt somit den Bogen zu Ende seines Vortrags und der im neuen Hauptbahnhof integrierte, internationale Busbahnhof ist ein sympathisches Eingangstor zu einem erfolgreichen internationalen Wirtschaftstandort Stuttgart.

7.) Im Vorwort zum “Dialog Stadtentwicklung Mobilität in Stuttgart” von Baubürgermeister Matthias Hahn, 29. März 2006, wird darauf hingewiesen, dass im Stadtentwicklungskonzept (STEK) die städtebaulichen Ziele der Landeshauptstadt Stuttgart für die kommenden Jahre formuliert werden.

8.) In der 164.-seitigen Broschüre die von Herrn Stadtdirektor Dr.-Ing Detlef Kron, Leiter des Stadtplanungsamtes, autorisiert ist wird auf Seite 49 ausgeführt “ Im Zuge eines Bahnhofumbaus im Rahmen von Stuttgart 21 muss der bestehende zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) verlegt werden. Es wurden mehrere Alternativstandorte verkehrtechnisch und organisatorisch überprüft. Damit diese Funktion auch zukünftig im direkten Bahnhofsumfeld gewährleistet bleiben kann, wird eine Verlegung in einen heute teilweise bebauten Bereich in der Ossietzkystrasse vorgesehen. Nach Abschluss von Voruntersuchungen und Gutachten soll ein Wettbewerbsverfahren die konkrete Gestalt und Anbindung an das bestehende Verkehrssystem klären.”

9.) Daraufhin lobt der AIV (Architekten- und Ingenieurverein Stuttgart) einen Ideenwettbewerb für die Studenten der Fachrichtung Architektur- Bauingenieur-Tragwerks und Verkehrsplanung, -WS 05/06 und betreute bzw. Diplomarbeiten- aus, mit dem Ziel Lösungsvorschläge für einen ZOB für Regional- und Fernbuslinien im Quartier zwischen Kriegsberg-Jäger und Ossietkystrasse - zu erarbeiten.
“Es soll das Zentrum eines belebten und attraktiven innerstädtischen Quartiers werden. Das Areal bietet genügend Platz für weitere öffentliche Nutzungen, wie Gastronomie und Einzelhandel aber auch für Wohnungen und Büros” so Prof. Dr.-Ing. Jan Knippers in seinen Ausführungen zu ZOBs.
Die eingereichten Arbeiten werden laut Auslobung zunächst einer Vorprüfung, die die städtebaulichen Gesichtpunkte begutachten soll, u.a. die für Stuttgart wichtige Sichtbeziehung vom Bahnhofsplatz zu den Weinbergen hinter der Jägerstrasse und der Anschluss an den neuen Hbf Stgt21 über die Klettpassage, unterzogen.
Laut Auslobung übernehmen dies die Sachverständigen:
Herr Prf. Dr.-Ing. Schlaich
Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster
Herr Bürgermeister Matthias Hahn
Herr Uwe Stuckenbrock, Abt.Stgt.21, Planungsamt
Herr Reimar Baur, Deutsche Bahn
Herr Dr. Bernd Steinacher, Verband Region Stuttgart
und andere.

Die Entwürfe werden von den Preisrichtern hervorragend beurteilt.

10.) Franz Pesch, zur Zeit den Neckarpark gestaltend, darf ich aus zur “Zur Sache Stuttgart” vom November 2006 , Vorwort von Herrn Baubürgermeister Dr. Matthias Hahn, zu den Entwürfen eines neuen ZOB am oben genannten Quartier wie folgt zitieren “ So wird der in die Jahre gekommene städtische Busbahnhof am Schlossgarten zu einem attraktiven Empfangsraum. Die Ankunft in der Stadt wird zu einem Ereignis, Konstruktion und Stadtraum verbinden sich zu einer neuen Visitenkarte.”
11.) Switch Transit Consult, für die Stadt Stuttgart als Gutachter tätig, wirbt heute noch auf ihrer Internetseite mit einem Entwurf “neuer ZOB Stuttgart” für einen Bahnhof für die internationalen Fernbuslinien mit Innenstadtstandort auf dem Areal Jäger-Kriegsberg-Ossietzky-Strasse mit den Worten: “Klar ist: In jedem Fall soll dem ankommenden Reisenden eine möglichst attraktive städtische Visitenkarte angeboten werden. Beengte räumliche Verhältnisse und eine städtebauliche sensible Situation im Bahnhofsumfeld stellen dabei regelmäßig eine immense Herausforderung dar. Architektonisch und städtebaulich herausragende Lösungen sind bei entsprechender Planung möglich”.

12.) Der Verband Region Stuttgart führt ganz aktuell im Entwurf “Regionalplan 2020" vom 27.02.2008 auf Seite 117 den “ZOB” am Hauptbahnhof als ein wesentliches Element für die hervorragende Anbindung Stuttgarts an den ÖPNV auf, “ dies ist ein wichtiges Kriterium für ein Oberzentrum wie Stuttgart.”

Nachdem ich nun am 08.07.2008 als Teilnehmer am “Immobilien-Dialog” im Rathaus die Ausführungen von Herr Dr. Vogt, Wirtschaftförderung der Stadt Stuttgart und Herrn Graf von der Aurelis vernommen habe, die beide, nicht nur meiner Ansicht nach, kein überzeugendes Konzept für einen FOB Stuttgart-Vaihingen vorgestellt haben, und vorsichtig ausgedrückt, die Investoren nicht umfassend über die Problematik des Standorts informierten, stellte ich mir zu aller erst die Frage, was um aller Welt bewegt Sie meine Damen und Herren, entgegen dem oben dargestellten, geballten Sachverstand aus Politik, Wirtschaft, renommierten Architekten, Ingenieuren, Hochschullehrern und Gutachtern eine Verlegung des ZOB an die Peripherie Stuttgarts überhaupt in Erwägung zu ziehen ?
Die Teilnehmer am Immobilien-Dialog sahen dies offenbar auch so, denn die Reaktion fiel dem entsprechend aus, auch auf die animierende Nachfrage von Frau Rometsch , wer sich ein Investment für das Projekt Stuttgart-Vaihingen vorstellen könne - “ äußern sie sich ganz offen, wir sind ja unter uns”-, kam, obwohl das gesamte Vorhaben ja nur zu einem kleinen Teil aus dem Projekt FOB, nur 4.848 qm, bestehen soll, dem 9.525 qm Hotel und Büros sowie 3.000 qm Einzelhandel gegenüberstehen dürfen, kam auch auf die persönliche Ansprache einzelner Teilnehmer immer nur ein konsequentes “nein”.
Gerne sehe ich nun Ihrer Antwort, aus welchen Gründen jeweils im Einzelnen die unter den Ziffern 1. - 12. zitierten, sicherlich als sachverständig geltende Personen und Institutionen, mit ihrer Forderung nach einem ZOB/FOB am Hauptbahnhof falsch liegen sollen, und welche sachverständigen Personen/Institutionen nebst deren Begründungen für einen FOB/ZOB in Stuttgart-Vaihingen sprechen, entgegen.

Die ursprüngliche Aussage von Herrn Baubürgerrmeister Dr. Hahn, “ein ZOB/FOB am Hauptbahnhof wird wahnsinnig teuer”, und Herrn Arne Seyboth anlässlich der Informationsveranstaltung des Bürgervereins in Stgt-Vaihingen, vom Februar 2008 (Zitat aus Stgt.-Wochenblatt) “Seyboth merkte aber an, dass es andere Flächen für den ZOB gäbe. Allerdings müsste dafür Geld in die Hand genommen werden und die Entscheidung darüber werde an anderer Stelle getroffen” zeigt auf jeden Fall, dass auch andere Flächen zur Verfügung stehen.
Deshalb möchte ich Sie dazu motivieren, Ihre Antworten auf meine Äußerungen und Fragen auch unter dem Gesichtspunkt, ist “billig nicht zu teuer” für eine Stadt, die weltweit wie keine andere für das Automobil und die Mobilität steht (Bosch, Daimler und Porsche), zu sehen.
Dieses Alleinstellungsmerkmal wird durch den Bau eines realen Mobilitätszentrums, das Schiene und Strasse zentral für Reisende aus ganz Europa vernetzt, weiter gestärkt und Europaweit ein zusätzlicher Imageträger sein, dessen Nutzen die Kosten bei weitem übersteigt.

Nachdem nunmehr seit dem 08.07.2008, wie von Aurelis vorgestellt, der FOB nur 4.848 qm benötigt (nicht ca. 6.000 -7000 qm wie bisher stets vorgetragen), warum kann dann der ZOB nicht an der Ossietzkystrasse , wie jahrelang vorgesehen - siehe oben-, verwirklicht werden?
Der mit der EnBW abgeschlossene Kaufvertrag der, Presseberichten zufolge, einen ZOB dort ausschließen soll, da die EnBW Wertminderungen ihrer übrigen Liegenschaften befürchtet, kann kein Hinderungsgrund sein. Sollte dort der ZOB dort gebaut werden, könnte die EnBW allenfalls Schadensersatzansprüche, die erst einmal nachgewiesen werden müssten, geltend machen.
Aufgrund des Platzbedarfes der sich von bisher unterstellten 8.000 qm auf tatsächliche 4.848 qm reduziert hat wäre im Bereich Jägerstrasse ein ZOB, auch ohne die Grundstücke der EnBW in Anspruch zu nehmen oder tangieren, zu realisieren.
Die EnBW könnte dann ihre Grundstücke an der Ossietzkystrasse behalten und weiterhin selbst nutzen oder, aber entsprechend einer von der Stadt vorgeben Bauleitplanung, anders verwerten.
Im Zusammenhang mit diesen Grundstückskauf ergibt sich für mich weiterer Aufklärungsbedarf.
Laut der aktuellen Bodenrichtwertkarte der Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtmessungsamt, liegt der dort aktuell ausgewiesene und telefonisch bestätige Bodenrichtwert zurzeit bei € 1.850,00 pro qm. Wenn ich den Angaben in beiden großen Stuttgarter Zeitungen glauben darf, beträgt der Kaufpreis € 4.630.000,00 für ca. 2000 qm (lt. den vorliegenden Unterlagen aus der Bodenrichtwertkarte vermutlich sogar etwas weniger). Dies entspricht einem qm-Preis von über € 2.315,00.
Meine Frage:
Warum wird gegenüber dem amtlich festgestellten Richtwert ein Mehrpreis von rund € 1.000.000,00 bezahlt und darüber hinaus wie selbstverständlich hingenommen, dass die Planungshoheit von der Stadt, unserem demokratischen Gemeinwesen, schlicht und einfach auf die EnBW übertragen wird.
Die EnBW “verbietet “einen ZOB in der unmittelbaren Nähe ihrer Grundstücke, weil sie eine Wertminderung befürchtet” so ein unwidersprochener Artikel in den “Stuttgarter Nachrichten”, ebenso in der “Stuttgarter Zeitung”.
Wurde der Kauf auch deshalb so schnell und unter Aufgabe Planungshoheit abgeschlossen, da zu diesem Zeitpunkt den verantwortlich Handelnden bereits bekannt war, dass der ZOB flächenmäßig bestens in das Quartier passt, obwohl in den letzten Monaten aufgrund der Vorgabe von 6.000-7000 qm dies von Politik und Stadtverwaltung immer ausgeschlossen wurde?

Dabei darf ich auch die Frage stellen, warum die mit der Kommunikation des BV FOB in Stuttgart-Vaihingen bemühten Politiker und die Stadtverwaltung immer wieder zu der Aussage greifen, es handle sich im wesentlichen ja “nur um Fernreisende aus Osteuropa”? Kann dieses nicht ganz schnell abwertend, und zwar in Bezug auf die Reisende, wirken, siehe EnBW und ZOB?
Erstes fahren nicht auch Fernlinienbusse aus West- Nord und Südeuropa den bisherigen ZOB an?
Und zweitens, und das ist das eigentlich wichtigere an meiner Frage, soll hier bewusst suggeriert werden, es handle sich bei diesen Passagieren um Fahrgäste “zweiter Klasse”, wie SWITCH in einen Gutachten über den FOB wortwörtlich schreibt, “die nicht an der Peripherie abgekippt” werden wollen.
Zwar sieht SWITCH dies auch im Zusammenhang mit Touristenbusse, von denen jährlich 40.000 laut Auskunft der Stadtverwaltung ankommen sollen, aber nicht fest zu stellen ist, wo sie landen und wieder abfahren. Für Fernbusreisende kann nichts anderes gelten.
Wird hier übersehen, dass es sich bei diesen Fahrgästen zum allergrößten Teil um Bürger aus Stuttgart und der Region (Umkreis 40 - 50km) handelt, die schon seit Jahrzehnten hier ansässig, zum Teil hier geboren sind und diese Bürger zum Wohlstand in unserer Region ganz erheblich mit beitragen?
Welche gesicherten, aktuelle, Erkenntnisse veranlassen Sie zu der Aussage, dass die Passagiere überwiegend den ÖPNV zur Weiterfahrt nutzen werden und die hervorragende Anbindung Vaihingens an das überörtliche Straßensystem ein wesentlicher Faktor für die Verlegung des ZOBs vom Zentrum an die Peripherie sei?
In dem von Ihnen bestellten Gutachten bei Switch Transit Consult wird davon ausgegangen, dass 70% der Busreisenden von PKWs abgeholt werden. Diese werden zu einen erheblichen Teil, soweit sie aus der Innenstadt, Cannstatt und dem Remstal kommen nicht über die A8/A81 anfahren sondern quer durch die City und wieder zurück.
Wurde dabei untersucht in welchen Zeiten von Vaihingen aus keine S- U- Bahnen und Busse abgehen und ankommen, und ob just in diesen Zeiten Fernlinienbusse fahrplanmäßig, oder aufgrund von zum Teil stundenlangen Verspätungen außerfahrplanmäßig ankommen?
Sie haben mir, nachdem die vorgelegten Zahlen über die An- und Abfahrten langsam aber sicher nur noch eine Richtung - die nach oben - kannten, erklärt dass es sich bei dem über den FOB in Vaihingen abzuwickelnden Busverkehr ausschließlich um einen sog. Inbound-Outbound Verkehr handle.
Bei dieser Art von Busverkehr, dürften die Reisenden, zumindest auf den innerdeutschen Strecken nur am Starpunkt einsteigen, bzw. am Zielpunkt aussteigen. Innerhalb Deutschlands dürften die Reisenden weder aus- noch umsteigen.
Wie können Sie mir garantieren, dass auf absehbare Zeit, zumindest über zehn Jahre hinweg, ausschließlich diese Art von Verkehr über den FOB in Vaihingen abgewickelt wird?
Zu der am 08.07.2008 im Rathaus von Herrn Dr. Vogt, Leiter der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, vorgetragenen Präsentation die er in einem Gespräch mit der Stuttgarter Zeitung, nachzulesen in Ausgabe 192 vom 18.08.2008, ausdrücklich bestätigte ergeben sich für mich weitere Fragen.
Die Änderung Nr. 44 des Flächennutzungsplanes 2010 im Bereich Vaihingen FOP trägt den
Arbeitstitel ” Aufstellung des Bebauungsplanes FOB Stuttgart.”
Tatsächlich soll nur ein kleiner Teil von 4.848 qm der insgesamt ca. 25.000 qm den Zwecken des ZOB dienen, also ca. 20%, die weiteren 80% sollen Einzelhandel, Hotel, Büros und der Verlegung der Kfz-Stellplätze Europcar dienen. Habe ich dies richtig verstanden?
Wurden Folgeabschätzungen vorgenommen wie sich 3.000 qm neuer Einzelhandelsflächen, auf den bisherigen ortsnahen, meist kleinflächigen Einzelhandel in Vaihingen, Rohr und Dürrlewang, der sowie so um das Überleben kämpft, auswirken werden?
Wie lässt sich unter solchen Voraussetzungen der Titel “ Aufstellung FOB Stuttgart” rechtfertigen, oder soll hier für den bisherigen Grundstückeigentümer ein in ein “Bonbonpapier” namens FOB eingewickeltes Geschenk zur finanziellen Aufwertung der bisherigen Brache erfolgen?
In Vaihingen spricht man von einer Aufwertung des Geländes von bisher ca. € 300,00 auf einen Preis von ca. € 900,00 pro Quadratmeter.
War es in den Planungen vorgesehen, dass ein solcher “windfall-profit” Aurelis zufallen wird.
Warum wurde bis heute darauf verzichtet die Bahn-AG, als Verursacher des Wegfalls vom bisherigen ZOB, in die Pflicht zu nehmen, und zusammen mit der Stadt, eine zentral gelegene optimale Lösung zu finden? Durch Stgt21 werden ja erhebliche Flächen am Hbf frei.
Wurde im Zusammenhang mit den Planungen zum Bau des FOB eine Verkehrs- Lärm- und Emissionsfolgenabschätzung vorgenommen?
Wurde diese Folgeabschätzung auch unter der Prämisse eines weiter zunehmenden Verkehrs-aufkommens für Vaihingen, das Gewerbegebiet (Synergie Park) soll ja lt. Aussagen von Herrn Dr. Vogt beim Immobilien-Dialog durch Verdichtung aufgewertet werden, durchgeführt?
Zu welchen Ergebnissen führte die Folgeabschätzung, wenn bisher keine vorgenommen wurde, warum wurde dies unterlassen.
Ich hoffe dass Sie mir meine Fragen so beantworten können und auf meine Äußerungen eingehen, dass ich nach dem lesen Ihres Antwortschreibens nicht zu dem Seufzer kommen muss: “ ich sitze hier und bin betroffen, hab Ihre Antwort und doch alle Fragen offen”.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Mika