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10.7.2008
Stellungnahme
eines IgFOB-Mitglieds im
Rahmen der sog. "Frühzeitigen
Bürgerbeteiligung"
An das
Amt für Stadtplanung
und Stadterneuerung
Eberhardstrasse 10
70173 Stuttgart
Betrifft: Änderung
Nr. 44 des Flächennutzungsplans
2010 im Bereich Bahnhof
Vaihingen - FOB, Aufstellung
des Bebauungsplans FOB
Stuttgart (Vai 252)
Zitat aus “Deutsches
Architektur-Forum” 28.06.2008:
ZOB:
Recht dilettantische städtische
Standortsuche; am Ende
ist eine infrastrukturelle
Option dauerhaft verbaut.
Sehr geehrte Damen und
Herren,
zu der im Betreff angeführten Änderung
Nr. 44 des Flächennutzungsplaners
2010 im Bereich Bahnhof-Vaihingen,
Verlegung des bisherigen
ZOB, der nunmehr FOB genannt
sein soll, möchte
ich im Rahmen der vorgezogenen
Bürgerbeteiligung
Stellung nehmen und dies
gleichzeitig mit einigen
Fragen zu dem geplanten
Vorhaben verbinden.
Für Ihre detaillierte
Stellungnahme und Antwort
auf meine Äußerungen
und Fragen möchte
ich mich bei Ihnen schon
im Voraus bedanken.
Nachdem im Zuge des BV
Stgt21 sich die Frage nach
einem neuen Standort für
den bisherigen ZOB gestellt
hat, haben sich sämtliche
sachverständige Personen
und Institutionen die sich
zu diesem Thema äußerten
stets für einen Standort
in der Innenstadt, in der
Nähe des Hauptbahnhofes,
ausgesprochen und dies
als Standortvorteil für
Stuttgart bezeichnet.
Dies sind unter anderen:
1.) Oberbürgermeister
Dr. Wolfgang Schuster in
der Antwort auf die Anfrage
441/2001 der Fraktion der
Freien Wähler vom
25.10.2001,
Herr Schuster führt
aus, und zwar explizit
nur auf den Buslinienverkehr
(Deutsche Touring) bezogen: “der
vorhandene Zentrale Omnibusbahnhof
liegt verkehrsgünstig
nahe des Hauptbahnhofs,
er ist hier günstig
von öffentlichen Verkehrsmitteln
des Stadt- und Regionalverkehrs
zu erreichen. Als günstiger
Umstand ist zu werten,
dass die Spitzenbelastungen
durch Fernlinien und Gelegenheitsverkehr
ergänzend sind und
nicht kumulativ.
Aufgrund eines Gutachtens
der Universität Stuttgart
geht er dann davon aus,
dass ein Bedarf von 10
- 12 Bussteigen zur Bewältigung
des Fernlinienverkehrs
und des Gelegenheitsverkehrs
ausreichend ist.
Des Weiteren führt
Herr Dr. Schuster aus: “Wenn
der neue ZOB nicht im Zusammenhang
(was demnach oberste Priorität
hatte) mit dem Neubau des
Bahnhofs Stuttgart 21 erfolgen
kann, so sind von den Gutachtern
zwei nahe gelegene Standorte
vorgeschlagen worden:
a.) Entlang der verbleibenden
Cannstatter Strasse hinter
dem heutigen ZOB (was ja
durch den Abriss des Südflügels
des bisherigen Hbf durchaus
realisierbar ist).
b.) Auf dem Areal Ossietzkystrasse
und Jägerstrasse (Kriegsbergstrasse).
Die Erreichbarkeit von
den öffentlichen Verkehrsmitteln
wäre hier recht gut.
Abschließend sei
nochmals darauf hingewiesen,
dass sowohl die Busunternehmer
als auch die Nutzer überwiegend
eine Lage am Hauptbahnhof
fordern; eine Umfrage in
anderen Großstädten
hat ebenfalls ergeben ,
dass der ZOB in der Nähe
des Hauptbahnhofes liegt
und wenn nicht, dass angestrebt
wird, diesen näher
dorthin zu verlegen.”
Soweit die Ausführungen
von Herrn Oberbürgermeister
Dr. Wolfgang Schuster,
die in sich schlüssig
und den Denkgesetzen nach
nicht zu widerlegen sind.
Insbesondere auch deshalb,
da sich an der Nutzung
des ZOB durch die von Herrn
Dr. Schuster angesprochenen
Fernlinienbusse sich bisher
nichts geändert hat,
und mehrere von mir persönlich
angesprochene “Gelegenheitsbusunternehmen” u.
A. die regionale Marktführer
wie “Zauner” und “Schlienz” aber
auch kleinere Nischenbesetzer
und Veranstalter wie “Museumsreisen“, ”Kunstverein
Stuttgart”, Jugendfreizeitreisen
der ”Arbeiterwohlfahrt” vehement
einen “ZOB”,
oder wie es nun genannt
sein soll, “ FOB” im
Zentrum am Hbf fordern.
2.) Die IHK Stuttgart
3.) Die “CityInitativeStuttgart “CIS”
4.) Der
WBO “Verband
Baden-Württembergischer
Omnibusunternehmer” der,
auch die Liberalisierung
des Omnibusverkehrs ab
2014 (EU-Recht) im Auge,
folgende Aussagen macht:
“ Stuttgart braucht
ein attraktives Busterminal
für Reise- und Fernbusverkehr
dort, wo die Leute hin
wollen - in der Innenstadt,
eine attraktive Busanbindung
ist ein wichtiger Standortvorteil.
5.) Das
Eisenbahnbundesamt führt im Planfeststellungsbeschluss
zum “ Projekt Stuttgart
21 Planfeststellungsabschnitt
1.1. vom 28.01.2005, Seite
181, aus: “ Mehrfach
wurde vorgetragen, dass
das entfallen des Zentralen
Omnibusbahnhofes (ZOB)
am Hauptbahnhof dem Ziel
der Verknüpfung der
Verkehrsträger widerspreche”.
Der Verbleib des ZOB am
Hauptbahnhof sei, so sinngemäß,
als Vorteil zu betrachten,
da nur so die Verknüpfung
zwischen Schienen- und
Busreiseverkehr erhalten
bleibe.
Dies bedeutet, dass selbst
das Eisenbahnbundesamt,
das eigentlich für
die Interessen der Bahn
einsteht und nicht für
den Busverkehr, der zunehmend
ab 2014 im Zuge der EU-weiten
Liberalisierung des Busverkehrs
der Bahn AG in der Bedienung
der Fläche Konkurrenz
machen wird, einen Beibehalt
des ZOB am Hauptbahnhof
als großen Vorteil
ansieht.
6) Am 05. April 2005 hält
der ehemalige Vorsitzende
der Geschäftsführung
der HP Deutschland, Menno
Harms auf einer Veranstaltung
der Stadt Stuttgart “Industriestandort
im Wandel” einen
viel beklatschten Vortrag
in dem er zutreffend ausführt,
dass in Stuttgart so viele
Ausländer leben wie
in keiner anderen deutschen
Stadt, also internationale
Kompetenz vorhanden und
spannt somit den Bogen
zu Ende seines Vortrags
und der im neuen Hauptbahnhof
integrierte, internationale
Busbahnhof ist ein sympathisches
Eingangstor zu einem erfolgreichen
internationalen Wirtschaftstandort
Stuttgart.
7.) Im Vorwort zum “Dialog
Stadtentwicklung Mobilität
in Stuttgart” von
Baubürgermeister
Matthias Hahn, 29. März 2006,
wird darauf hingewiesen,
dass im Stadtentwicklungskonzept
(STEK) die städtebaulichen
Ziele der Landeshauptstadt
Stuttgart für die
kommenden Jahre formuliert
werden.
8.) In der 164.-seitigen
Broschüre die von
Herrn Stadtdirektor
Dr.-Ing Detlef Kron, Leiter
des Stadtplanungsamtes, autorisiert
ist wird auf Seite 49 ausgeführt “ Im
Zuge eines Bahnhofumbaus
im Rahmen von Stuttgart
21 muss der bestehende
zentrale Omnibusbahnhof
(ZOB) verlegt werden. Es
wurden mehrere Alternativstandorte
verkehrtechnisch und organisatorisch überprüft.
Damit diese Funktion auch
zukünftig im direkten
Bahnhofsumfeld gewährleistet
bleiben kann, wird eine
Verlegung in einen heute
teilweise bebauten Bereich
in der Ossietzkystrasse
vorgesehen. Nach Abschluss
von Voruntersuchungen und
Gutachten soll ein Wettbewerbsverfahren
die konkrete Gestalt und
Anbindung an das bestehende
Verkehrssystem klären.”
9.) Daraufhin lobt der
AIV
(Architekten- und Ingenieurverein
Stuttgart) einen Ideenwettbewerb
für die Studenten
der Fachrichtung Architektur-
Bauingenieur-Tragwerks
und Verkehrsplanung, -WS
05/06 und betreute bzw.
Diplomarbeiten- aus, mit
dem Ziel Lösungsvorschläge
für einen ZOB für
Regional- und Fernbuslinien
im Quartier zwischen Kriegsberg-Jäger
und Ossietkystrasse - zu
erarbeiten.
“Es soll das Zentrum
eines belebten und attraktiven
innerstädtischen Quartiers
werden. Das Areal bietet
genügend Platz für
weitere öffentliche
Nutzungen, wie Gastronomie
und Einzelhandel aber auch
für Wohnungen und
Büros” so Prof.
Dr.-Ing. Jan Knippers in
seinen Ausführungen
zu ZOBs.
Die eingereichten Arbeiten
werden laut Auslobung zunächst
einer Vorprüfung,
die die städtebaulichen
Gesichtpunkte begutachten
soll, u.a. die für
Stuttgart wichtige Sichtbeziehung
vom Bahnhofsplatz zu den
Weinbergen hinter der Jägerstrasse
und der Anschluss an den
neuen Hbf Stgt21 über
die Klettpassage, unterzogen.
Laut Auslobung übernehmen
dies die Sachverständigen:
Herr Prf. Dr.-Ing. Schlaich
Herr Oberbürgermeister
Dr. Wolfgang Schuster
Herr Bürgermeister
Matthias Hahn
Herr Uwe
Stuckenbrock,
Abt.Stgt.21, Planungsamt
Herr Reimar
Baur, Deutsche
Bahn
Herr Dr.
Bernd Steinacher,
Verband Region Stuttgart
und andere.
Die
Entwürfe werden
von den Preisrichtern hervorragend
beurteilt.
10.) Franz
Pesch, zur Zeit
den Neckarpark
gestaltend,
darf ich aus zur “Zur
Sache Stuttgart” vom
November 2006 , Vorwort von
Herrn Baubürgermeister
Dr.
Matthias Hahn,
zu den Entwürfen eines
neuen ZOB am oben genannten
Quartier wie folgt zitieren “ So
wird der in die Jahre gekommene
städtische
Busbahnhof am Schlossgarten
zu einem attraktiven Empfangsraum.
Die Ankunft in der Stadt
wird zu einem Ereignis,
Konstruktion und Stadtraum
verbinden sich zu einer
neuen Visitenkarte.”
11.) Switch
Transit Consult,
für die Stadt Stuttgart
als Gutachter tätig,
wirbt heute noch auf ihrer
Internetseite mit einem
Entwurf “neuer ZOB
Stuttgart” für
einen Bahnhof für
die internationalen Fernbuslinien
mit Innenstadtstandort
auf dem Areal Jäger-Kriegsberg-Ossietzky-Strasse
mit den Worten: “Klar
ist: In jedem Fall soll
dem ankommenden Reisenden
eine möglichst attraktive
städtische Visitenkarte
angeboten werden. Beengte
räumliche Verhältnisse
und eine städtebauliche
sensible Situation im Bahnhofsumfeld
stellen dabei regelmäßig
eine immense Herausforderung
dar. Architektonisch und
städtebaulich herausragende
Lösungen sind bei
entsprechender Planung
möglich”.
12.) Der Verband
Region Stuttgart führt
ganz aktuell im Entwurf “Regionalplan
2020" vom 27.02.2008
auf Seite 117 den “ZOB” am
Hauptbahnhof als ein wesentliches
Element für die hervorragende
Anbindung Stuttgarts an
den ÖPNV auf, “ dies
ist ein wichtiges Kriterium
für ein Oberzentrum
wie Stuttgart.”
Nachdem ich nun am 08.07.2008
als Teilnehmer am “Immobilien-Dialog” im
Rathaus die Ausführungen
von Herr Dr. Vogt, Wirtschaftförderung
der Stadt Stuttgart und
Herrn Graf von der Aurelis
vernommen habe, die beide,
nicht nur meiner Ansicht
nach, kein überzeugendes
Konzept für einen
FOB Stuttgart-Vaihingen
vorgestellt haben, und
vorsichtig ausgedrückt,
die Investoren nicht umfassend über
die Problematik des Standorts
informierten, stellte ich
mir zu aller erst die Frage,
was
um aller Welt bewegt Sie
meine Damen und Herren,
entgegen dem oben dargestellten,
geballten Sachverstand
aus Politik, Wirtschaft,
renommierten Architekten,
Ingenieuren, Hochschullehrern
und Gutachtern eine Verlegung
des ZOB an die Peripherie
Stuttgarts überhaupt
in Erwägung zu ziehen
?
Die Teilnehmer am Immobilien-Dialog
sahen dies offenbar auch
so, denn die Reaktion fiel
dem entsprechend aus, auch
auf die animierende Nachfrage
von Frau Rometsch , wer
sich ein Investment für
das Projekt Stuttgart-Vaihingen
vorstellen könne - “ äußern
sie sich ganz offen, wir
sind ja unter uns”-,
kam, obwohl das gesamte
Vorhaben ja nur zu einem
kleinen Teil aus dem Projekt
FOB, nur 4.848 qm, bestehen
soll, dem 9.525 qm Hotel
und Büros sowie 3.000
qm Einzelhandel gegenüberstehen
dürfen, kam auch auf
die persönliche Ansprache
einzelner Teilnehmer immer
nur ein konsequentes “nein”.
Gerne
sehe ich nun Ihrer Antwort,
aus welchen Gründen
jeweils im Einzelnen die
unter den Ziffern 1. -
12. zitierten, sicherlich
als sachverständig
geltende Personen und Institutionen,
mit ihrer Forderung nach
einem ZOB/FOB am Hauptbahnhof
falsch liegen sollen, und
welche sachverständigen
Personen/Institutionen
nebst deren Begründungen
für einen FOB/ZOB
in Stuttgart-Vaihingen
sprechen, entgegen.
Die ursprüngliche
Aussage von Herrn Baubürgerrmeister
Dr. Hahn, “ein ZOB/FOB
am Hauptbahnhof wird wahnsinnig
teuer”, und Herrn
Arne Seyboth anlässlich
der Informationsveranstaltung
des Bürgervereins
in Stgt-Vaihingen, vom
Februar 2008 (Zitat aus
Stgt.-Wochenblatt) “Seyboth
merkte aber an, dass es
andere Flächen für
den ZOB gäbe. Allerdings
müsste dafür
Geld in die Hand genommen
werden und die Entscheidung
darüber werde an anderer
Stelle getroffen” zeigt
auf jeden Fall, dass auch
andere Flächen zur
Verfügung stehen.
Deshalb möchte ich
Sie dazu motivieren, Ihre
Antworten auf meine Äußerungen
und Fragen auch unter dem
Gesichtspunkt, ist “billig
nicht zu teuer” für
eine Stadt, die weltweit
wie keine andere für
das Automobil und die Mobilität
steht (Bosch, Daimler und
Porsche), zu sehen.
Dieses Alleinstellungsmerkmal
wird durch den Bau eines
realen Mobilitätszentrums,
das Schiene und Strasse
zentral für Reisende
aus ganz Europa vernetzt,
weiter gestärkt und
Europaweit ein zusätzlicher
Imageträger sein,
dessen Nutzen die Kosten
bei weitem übersteigt.
Nachdem nunmehr seit dem
08.07.2008, wie von Aurelis
vorgestellt, der FOB nur
4.848 qm benötigt
(nicht ca. 6.000 -7000
qm wie bisher stets vorgetragen),
warum kann dann der ZOB
nicht an der Ossietzkystrasse
, wie jahrelang vorgesehen
- siehe oben-, verwirklicht
werden?
Der mit der EnBW abgeschlossene
Kaufvertrag der, Presseberichten
zufolge, einen ZOB dort
ausschließen soll,
da die EnBW Wertminderungen
ihrer übrigen Liegenschaften
befürchtet, kann kein
Hinderungsgrund sein. Sollte
dort der ZOB dort gebaut
werden, könnte die
EnBW allenfalls Schadensersatzansprüche,
die erst einmal nachgewiesen
werden müssten, geltend
machen.
Aufgrund des Platzbedarfes
der sich von bisher unterstellten
8.000 qm auf tatsächliche
4.848 qm reduziert hat
wäre im Bereich Jägerstrasse
ein ZOB, auch ohne die
Grundstücke der EnBW
in Anspruch zu nehmen oder
tangieren, zu realisieren.
Die EnBW könnte dann
ihre Grundstücke an
der Ossietzkystrasse behalten
und weiterhin selbst nutzen
oder, aber entsprechend
einer von der Stadt vorgeben
Bauleitplanung, anders
verwerten.
Im Zusammenhang mit diesen
Grundstückskauf ergibt
sich für mich weiterer
Aufklärungsbedarf.
Laut der aktuellen Bodenrichtwertkarte
der Landeshauptstadt Stuttgart,
Stadtmessungsamt, liegt
der dort aktuell ausgewiesene
und telefonisch bestätige
Bodenrichtwert zurzeit
bei € 1.850,00 pro qm.
Wenn ich den Angaben in
beiden großen Stuttgarter
Zeitungen glauben darf,
beträgt der Kaufpreis € 4.630.000,00
für ca. 2000 qm (lt.
den vorliegenden Unterlagen
aus der Bodenrichtwertkarte
vermutlich sogar etwas
weniger). Dies entspricht
einem qm-Preis von über € 2.315,00.
Meine Frage:
Warum
wird gegenüber
dem amtlich festgestellten
Richtwert ein Mehrpreis
von rund € 1.000.000,00
bezahlt und darüber
hinaus wie selbstverständlich
hingenommen, dass die Planungshoheit
von der Stadt, unserem
demokratischen Gemeinwesen,
schlicht und einfach auf
die EnBW übertragen
wird.
Die EnBW “verbietet “einen
ZOB in der unmittelbaren
Nähe ihrer Grundstücke,
weil sie eine Wertminderung
befürchtet” so
ein unwidersprochener Artikel
in den “Stuttgarter
Nachrichten”, ebenso
in der “Stuttgarter
Zeitung”.
Wurde der Kauf auch deshalb
so schnell und unter Aufgabe
Planungshoheit abgeschlossen,
da zu diesem Zeitpunkt
den verantwortlich Handelnden
bereits bekannt war, dass
der ZOB flächenmäßig
bestens in das Quartier
passt, obwohl in den letzten
Monaten aufgrund der Vorgabe
von 6.000-7000 qm dies
von Politik und Stadtverwaltung
immer ausgeschlossen wurde?
Dabei darf ich auch die
Frage stellen, warum die
mit der Kommunikation des
BV FOB in Stuttgart-Vaihingen
bemühten Politiker
und die Stadtverwaltung
immer wieder zu der Aussage
greifen, es handle sich
im wesentlichen ja “nur
um Fernreisende aus Osteuropa”?
Kann dieses nicht ganz
schnell abwertend, und
zwar in Bezug auf die Reisende,
wirken, siehe EnBW und
ZOB?
Erstes fahren nicht auch
Fernlinienbusse aus West-
Nord und Südeuropa
den bisherigen ZOB an?
Und zweitens, und das ist
das eigentlich wichtigere
an meiner Frage, soll hier
bewusst suggeriert werden,
es handle sich bei diesen
Passagieren um Fahrgäste “zweiter
Klasse”, wie SWITCH
in einen Gutachten über
den FOB wortwörtlich
schreibt, “die nicht
an der Peripherie abgekippt” werden
wollen.
Zwar sieht SWITCH dies
auch im Zusammenhang mit
Touristenbusse, von denen
jährlich 40.000 laut
Auskunft der Stadtverwaltung
ankommen sollen, aber nicht
fest zu stellen ist, wo
sie landen und wieder abfahren.
Für Fernbusreisende
kann nichts anderes gelten.
Wird hier übersehen,
dass es sich bei diesen
Fahrgästen zum allergrößten
Teil um Bürger aus
Stuttgart und der Region
(Umkreis 40 - 50km) handelt,
die schon seit Jahrzehnten
hier ansässig, zum
Teil hier geboren sind
und diese Bürger zum
Wohlstand in unserer Region
ganz erheblich mit beitragen?
Welche gesicherten, aktuelle,
Erkenntnisse veranlassen
Sie zu der Aussage, dass
die Passagiere überwiegend
den ÖPNV zur Weiterfahrt
nutzen werden und die hervorragende
Anbindung Vaihingens an
das überörtliche
Straßensystem ein
wesentlicher Faktor für
die Verlegung des ZOBs
vom Zentrum an die Peripherie
sei?
In
dem von Ihnen bestellten
Gutachten bei Switch Transit
Consult wird davon ausgegangen,
dass 70% der Busreisenden
von PKWs abgeholt werden. Diese werden zu einen erheblichen
Teil, soweit sie aus der
Innenstadt, Cannstatt und
dem Remstal kommen nicht über
die A8/A81 anfahren sondern
quer durch die City und
wieder zurück.
Wurde dabei untersucht
in welchen Zeiten von Vaihingen
aus keine S- U- Bahnen
und Busse abgehen und ankommen,
und ob just in diesen Zeiten
Fernlinienbusse fahrplanmäßig,
oder aufgrund von zum Teil
stundenlangen Verspätungen
außerfahrplanmäßig
ankommen?
Sie haben mir, nachdem
die vorgelegten Zahlen über
die An- und Abfahrten langsam
aber sicher nur noch eine
Richtung - die nach oben
- kannten, erklärt
dass es sich bei dem über
den FOB in Vaihingen abzuwickelnden
Busverkehr ausschließlich
um einen sog. Inbound-Outbound
Verkehr handle.
Bei dieser Art von Busverkehr,
dürften die Reisenden,
zumindest auf den innerdeutschen
Strecken nur am Starpunkt
einsteigen, bzw. am Zielpunkt
aussteigen. Innerhalb Deutschlands
dürften die Reisenden
weder aus- noch umsteigen.
Wie können Sie mir
garantieren, dass auf absehbare
Zeit, zumindest über
zehn Jahre hinweg, ausschließlich
diese Art von Verkehr über
den FOB in Vaihingen abgewickelt
wird?
Zu der am 08.07.2008 im
Rathaus von Herrn Dr. Vogt,
Leiter der Stabsstelle
Wirtschaftsförderung,
vorgetragenen Präsentation
die er in einem Gespräch
mit der Stuttgarter Zeitung,
nachzulesen in Ausgabe
192 vom 18.08.2008, ausdrücklich
bestätigte ergeben
sich für mich weitere
Fragen.
Die Änderung Nr. 44
des Flächennutzungsplanes
2010 im Bereich Vaihingen
FOP trägt den
Arbeitstitel ” Aufstellung
des Bebauungsplanes FOB
Stuttgart.”
Tatsächlich soll nur
ein kleiner Teil von 4.848
qm der insgesamt ca. 25.000
qm den Zwecken des ZOB
dienen, also ca. 20%, die
weiteren 80% sollen Einzelhandel,
Hotel, Büros und der
Verlegung der Kfz-Stellplätze
Europcar dienen. Habe ich
dies richtig verstanden?
Wurden Folgeabschätzungen
vorgenommen wie sich 3.000
qm neuer Einzelhandelsflächen,
auf den bisherigen ortsnahen,
meist kleinflächigen
Einzelhandel in Vaihingen,
Rohr und Dürrlewang,
der sowie so um das Überleben
kämpft, auswirken
werden?
Wie lässt sich unter
solchen Voraussetzungen
der Titel “ Aufstellung
FOB Stuttgart” rechtfertigen,
oder soll hier für
den bisherigen Grundstückeigentümer
ein in ein “Bonbonpapier” namens
FOB eingewickeltes Geschenk
zur finanziellen Aufwertung
der bisherigen Brache erfolgen?
In Vaihingen spricht man
von einer Aufwertung des
Geländes von bisher
ca. € 300,00 auf einen
Preis von ca. € 900,00
pro Quadratmeter.
War es in den Planungen
vorgesehen, dass ein solcher “windfall-profit” Aurelis
zufallen wird.
Warum wurde bis heute darauf
verzichtet die Bahn-AG,
als Verursacher des Wegfalls
vom bisherigen ZOB, in
die Pflicht zu nehmen,
und zusammen mit der Stadt,
eine zentral gelegene optimale
Lösung zu finden?
Durch Stgt21 werden ja
erhebliche Flächen
am Hbf frei.
Wurde im Zusammenhang mit
den Planungen zum Bau des
FOB eine Verkehrs- Lärm-
und Emissionsfolgenabschätzung
vorgenommen?
Wurde diese Folgeabschätzung
auch unter der Prämisse
eines weiter zunehmenden
Verkehrs-aufkommens für
Vaihingen, das Gewerbegebiet
(Synergie Park) soll ja
lt. Aussagen von Herrn
Dr. Vogt beim Immobilien-Dialog
durch Verdichtung aufgewertet
werden, durchgeführt?
Zu welchen Ergebnissen
führte die Folgeabschätzung,
wenn bisher keine vorgenommen
wurde, warum wurde dies
unterlassen.
Ich hoffe dass Sie mir
meine Fragen so beantworten
können und auf meine Äußerungen
eingehen, dass ich nach
dem lesen Ihres Antwortschreibens
nicht zu dem Seufzer kommen
muss: “ ich sitze
hier und bin betroffen,
hab Ihre Antwort und doch
alle Fragen offen”.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Mika
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