Landeshauptstadt
Stuttgart Stuttgart, 29.08.2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB
1202-02.01
Stellungnahme
zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte
- Fraktionen
SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
27.06.2008
Betreff
Qualität
für den FOB in
Vaihingen
Anlagen
Text
der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/
Stellungnahme:
Zu
Punkt 1:
Dem
Ausschuss für Umwelt und Technik,
sowie dem Bezirksbeirat Vaihingen
wird ein Eckpunktepapier zur Beratung
vorgelegt werden, das in Abstimmung
mit der Fa. Aurelis und der Stadt
Stuttgart unter anderem die infrastrukturellen
Einrichtungen beschreibt, die für
den Betrieb des FOB vorgesehen
sind und das Teil der Auslobung
zum vorgesehenen Gutachterverfahren
sein wird.
Zu
Punkt 2:
Die
Verwaltung vertritt die Auffassung,
dass auf Basis des Einzelhandels-
und Zentrenkonzepts und im Speziellen
zur Sicherung der Nahversorgung
in Vaihingen und zur Sicherung
des Gewerbegebietes Wallgraben
vor gebietsfremden Nutzungen der
Einzelhandel im FOB beschränkt
werden muss. Die Verkaufsfläche
des Einzelhandels muss in der Summe
unterhalb der Großflächigkeit
von 800 m² liegen. Die Gesamtfläche
des Einzelhandels und der einzelhandelsnahen
Dienste darf maximal 2 800 m² Bruttogeschossfläche
betragen. Als einzelhandelsnahe
Dienste werden Reisebüros,
Banken, Friseurgeschäfte oder
Gastronomiebetriebe bezeichnet.
Sie werden nicht in der genannten
Maximalsumme von 800 m² Verkaufsfläche
des Einzelhandels berücksichtigt.
Darüber hinaus ist die Verwaltung
der Meinung, dass Betriebe des
Einzelhandels und der einzelhandelsnahen
Dienste ausschließlich im
Erdgeschoss der zukünftigen
Bebauung unterzubringen sind. Es
wird ein kleinteiliges, bahnbezogenes
Einzelhandelsangebot angestrebt.
Zu
Punkt 3:
Neben
einer Videoüberwachung des
FOB ist auch eine direkte Kontrolle
der Einrichtungen durch einen Sicherheitsdienst
vorgesehen. Selbstverständlich
werden bei der Gestaltung des FOB
und der zugeordneten Räume
im Neubau und bei der betrieblichen
Organisation die Sicherheitsbedürfnisse
berücksichtigt. Die Details
sind noch mit dem künftigen
Investor der angrenzenden Neubebauung
abzuklären.
Zu
Punkt 4:
Ein
Verkehrskonzept für den Betrieb
des FOB am vorgesehenen Standort
am Bahnhof Vaihingen wird erarbeitet.
Dazu soll ein Auftrag an ein qualifiziertes
Ingenieurbüro vergeben werden.
Drei Ingenieurbüros wurden
aufgefordert, Angebote dazu abzugeben.
Zum
Vorschlag, für Busreisende
KombiTickets anzubieten, hat der
VVS wie folgt geantwortet:
KombiTicket-Vereinbarungen
sind individuelle Vereinbarungen
mit dritten Veranstaltern. Dabei
ist die Eintrittskarte (oder auch
Fahrkarte) gleichzeitig der VVS-Fahrausweis.
Da die Benutzung der VVS-Verkehrsmittel
dem KombiTiicket-Inhaber sehr leicht
gemacht wird, führen KombiTicket-Angebote
stets zu einem höheren ÖV-Modalsplit,
als wenn der Fahrgast sein VVS-Ticket
individuell bezahlen müsste.
Wesentliche Voraussetzung für
einen solchen Erfolg ist allerdings
ein jeweils gut organisiertes Vorverkaufssystem
des Veranstalters.
Der
Abschluss einer KombiTicket-Vereinbarung
umfasst folgende Schritte:
- Kundenbefragung
zur Ermittlung des notwendigen
Fahrtkostenanteils
- Produktion
von fälschungssicheren KombiTickets
und Einrichtung eines kundenfreundlichen
Verkaufssystems
- Kommunikation
des KombiTicket-Musters an mehrere
tausend Mitarbeiter (Busfahrer,
Prüfer, Zugbegleiter) in den
VVS-Verkehrsunternehmen
- Abschluss
einer Vereinbarung inkl. Überwachung
der Rechnungsstellung/Zahlungs-abwicklung.
Der
VVS hat bereits seit 1998 mit verschiedenen
Reisebusveranstaltern KombiTicket-Vereinbarungen
abschließen können.
Fast alle Vereinbarungen wurden
allerdings von den Reiseveranstaltern
wegen geringer Kundenresonanz zwischenzeitlich
wieder gekündigt. Die Reisebusveranstalter
wiesen hierbei auf folgende Gründe
hin:
- Kunden,
die von außerhalb des Verbundraums
auf der Schiene anreisen, benötigen
kein weiteres VVS-Ticket
- Kunden
aus dem Verbundraum lassen sich
mit schwerem Gepäck oft per
Pkw zum Busbahnhof bringen
- Kunden
aus dem Verbundraum sind oft auch
im Besitz einer VVS-Zeitkarte und
benötigen deshalb keinen weiteren
Fahrausweis.
Derzeit
besteht lediglich noch mit einem
Busreiseveranstalter eine KombiTicket-Vereinbarung.
Soweit entsprechende Rahmenbedingungen
vorliegen, ist der VVS grundsätzlich
zu weiteren KombiTicket-Vereinbarungen
mit Reisebusveranstaltern bereit.
Zu
Punkt 5:
Die
Stadt wird durch geeignete Regularien
sicherstellen, dass der FOB durch
einen seriösen und verantwortungsvollen
Betreiber betrieben wird.