Mit dem Aufstellungsbeschluss
vom 17.06.2008 hat der Ausschuss
für Umwelt und Technik grundsätzlich
beschlossen, dass der Stuttgarter
Fernomnibus-Bahnhof an den Vaihinger
Bahnhof kommt. Notwendig ist jetzt,
dass der FOB gut und für die
Reisenden attraktiv gestaltet wird,
und dass die Belastungen für
Vaihingen so stark minimiert werden
wie irgend möglich.
Wir beantragen:
Die folgenden
Punkte werden in die weitere Planung
aufgenommen.
1. Beim Umzug
des FOB vom Hauptbahnhof sollte
nicht das Flair des dortigen Busbahnhofs
mit übenommen werden, der
FOB in Vaihingen muss den Reisenden
die notwendige Infrastruktur bieten.
Der FOB Vaihingen braucht eine
großzügige Überdachung
von Bussteigen und Busbuchten und
einen Aufenthaltsbereich samt Sozialräumen
und Toiletten. Einrichtungen für
Fahrkartenverkauf, Fahrplanauskunft,
Infos über Abfahrtsbahnsteige
und evtl. Verspätungen der
Busse müssen integriert werden.
2. Wir begrüßen,
dass Geschäfte
und Serviceeinrichtungen am
FOB angesiedelt werden sollen.
Allerdings befindet sich im dortigen
Gewerbegebiet bereits ein ALDI-Markt;
ein REWE-Markt liegt in unmittelbarer
Nähe, und das Vaihinger Einkaufszentrum
samt Schwaben-Galerie liegt in
Fußgängerentfernung.
Um negative Auswirkungen für
die Einkaufsstandorte in Vaihingen
und Rohr zu vermeiden, dürfen
die Handels- und Serviceeinrichtungen
zusammen genommen nicht die Grenze
zur Großflächigkeit
von 800 m² überschreiten.
3. Bei einem
von vielen Reisenden frequentierten
Ort wie einem Busbahnhof ist auf Sicherheitsbelange zu
achten.
Der Busbahnhof
selbst und seine Zugänge sind
gut zu beleuchten.
Es dürfen
keine Angsträume und keine
anonymen Räume entstehen.
Busbuchten und
Warteraum müssen von außen
gut eingesehen werden können.
Sozialräume
und Toiletten dürfen nicht
in den Untergrund verbannt werden.
Ein Sicherheitskonzept
ist zu erstellen.
4. Unabdingbar
ist ein Verkehrslenkungskonzept,
das die Vaihinger Innenstadt und
und die Wohnstraßen im Gewerbegebiet
vor Fernbussen und Zubringerverkehr
weitestgehend schützt.
Zusätzlich
muss dafür gesorgt werden,
dass möglichst viele Reisende
den öffentlichen Verkehr zur
Anreise benützen. Deshalb
setzt sich die Verwaltung bei Fernbusunternehmen
und VVS für Kombi-Ticket-Lösungen
ein.
Die Einrichtung
eines Bedarfs-Fahrservice bei Nacht
mittels Bedarfs-Kleinbussen wird
geprüft.
5. Der FOB als öffentliche
Einrichtung wird in Verantwortung
der Stadt betrieben,
d.h. durch die Stadt selbst, durch
eine Tochter der Stadt oder im
Auftrag der Stadt.