Antrag
Die für den dezentralen Fernomnibusbahnhof (FOB) in Vaihingen vorgesehene Fläche ist in den letzten Tagen geräumt worden, d.h. die ungenutzten Gleisflächen sind ausgehoben worden. Darin haben sich im Laufe der Jahre geschützte Tierarten angesiedelt. Das Gutachten nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz, das dem Besitzer der Flächen, der Fa. Aurelis, bekannt gewesen sein dürfte, kam zu dem Ergebnis, dass zumindest für zwei Arten – Zaunei-dechse und Sandschrecke– außerhalb des Geltungsbereiches Ersatzflächen bereitgestellt werden müssen, bevor das geplante Gebiet einer anderen Nutzung zugeführt wird (siehe GRD 56/2008 „Aufstellungsbeschluss FOB“, Anlage 1, S.13 sowie Anlage 2, S. 18). Wir beantragen: In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 03.06.2008 nimmt die Verwaltung zu folgenden Fragen vor Aufruf des Tagesordnungspunktes 8 Stellung zu folgenden Fragen: 1. Ist dem Gutachten entsprochen worden? 2. Wenn nicht:
b) Wie werden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen? c) Wie wird eine Ausgleichsmaßnahme erfolgen? Ursula Marx Peter Pätzold Werner Wölfle |