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Amt für Stadtplanung
und Stadterneuerung Betrifft: Änderung
Nr. 44 des Flächennutzungsplans
2010 im Bereich
Bahnhof Vaihingen - FOB,
Aufstellung des Bebauungsplans FOB
Stuttgart (Vai 252) Sehr
geehrte Damen und Herren, I.) Stellungnahme: Die durch das Vorhaben bedingte Auflassung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) steht der Realisierung des Projektes nicht entgegen. Vielmehr entspricht die Auflassung den in ihrem klarstellenden Schreiben vom 23.12.2002 ausdrücklich geäußerten Zielvorstellungen der Landeshauptstadt. Die Entscheidung über einen möglichen Ersatzstandort unterliegt deren eigenen Planungshoheit und kann nicht im vorliegenden Verfahren getroffen werden. Durch die Lage der
neuen Bahnhofshalle kann
der ZOB nicht an seinem
heutigen Platz bestehen
bleiben. Eine Wiederherstellung
in Bahnhofsnähe
im Rahmen von § 75
Abs. 1 VwVfG widerspricht
den (derzeitigen) Zielvorstellungen
der Landeshauptstadt.
Durch die vorgesehenen
sechs Haltestellen für
Reisebusse (drei im Bereich
der Vorfahrt Arnulf-Klett-Platz,
drei im Bereich der Willy-Brandt-Straße)
werden allerdings auch
zukünftig zentral
gelegene Ein- und Aussteigemöglichkeiten
für den privaten
Omnibusverkehr bereitgestellt. Der Bau
oder Betrieb eines Fernbusbahnhofs ist keine
Pflichtaufgabe der Stadt. In dem Planfeststellungsbeschluss wird auf ein klarstellendes Schreiben der Stadt vom 23.12. 2002 Bezug genommen. Ein solches Schreiben befindet sich aber weder in den Planfeststellungsunterlagen des EBA, noch in den Unterlagen der Anhörungsbehörde (RP). Die Stadt selbst hat auf mehrfache Anfrage bei der Suche nach dem zitierten klarstellenden Schreiben ein Schreiben an die DB AG vom 23.12.2002 benannt. In diesem Schreiben wird u.a. über die Verlegung eines ZOB gesprochen. Der UTA stellte in seiner Sitzung am 4.10.2002 klar, dass er die Verlegung des ZOB als Folgemassnahme von Stuttgart 21 sehe. Dies hat die Stadtverwaltung mit Schreiben vom 23.10.2002 auch dem RP als Anhörungsbehörde übermittelt. Die im Zeitraum von Oktober 2002- Dezember 2002 geänderte städtische Auffassung, die Grundlage für die Planfeststellung wurde lässt sich für uns nicht aus den Akten nachvollziehen. Diese geänderte städtische Auffassung führte zur ersatzlosen Auflassung des ZOB im Planfeststellungsbeschluss, der vom VGH auch bestätigt wurde, weil die Errichtung eines Busbahnhofs keine städtische Pflichtaufgabe sei. Die vorgelegte Planung widerspricht aber genau den im Dezember gemachten „klarstellenden“ Äußerungen der Stadt. Das von der Stadt vorgelegte Schreiben vom 23.12. 2002 stellt, da es an die DB AG gerichtet war, nichts gegenüber dem RP als Anhörungsbehörde oder dem EBA als Planfestellungsbehörde klar. Der eigentliche Anlass der Planung wird durch die angegebene Begründung verschleiert.
2.) Gefälligkeitsplanung für den Eigentümer Der Bebauungsplan umfasst 2,5 ha. Davon ist weniger als 1/3, nämlich 0,8 ha für einen FOB vorgesehen. Die weiteren gewerblichen Nutzungen (Hotel, Einzelhandel, Bürofläche, Boardinghouse) benötigen also wesentlich mehr Platz als der sog. FOB. Die Begründung „FOB“ für die Aufstellung dieses Bebauungsplan entspricht somit nicht der eigentlichen Planungsabsicht. Die Stadt darf nicht auf ihre Planungshoheit verzichten. Privatpersonen haben keinen Anspruch auf einen Bebauungsplan, der ihren Vorstellungen entspricht. Der Eigentümer(Aurelis AG) hat bereits im Oktober 2005 konkrete Vorstellungen für die Verwertung seines Grundstücks formuliert (vgl. Aurelis Kundenprospekt). Diese Vorstellungen wurden von der Stadt unverändert in den Bebauungsplan übernommen. Die von Aurelis vorgeschlagenen Nutzungsarten (Büro, Hotel, Einzelhandel) wurden lediglich um die (in der Fläche wesentlich kleinere) Funktion Busbahnhof ergänzt. Die Stadt hat daher keine eigene planerische Vorstellungen entwickelt. Solche wurden auch nichtim UTA von den Gemeinderäten diskutiert. Die Stadt übernimmt die Nutzung „Hotel“, ohne sich zum Bedarf von Hotels oder Boardinghäusern in Vaihingen und Umgebung zu äußern. Die Stadt übernimmt
die Nutzung „Büro“,
ohne sich zum Bedarf weiterer
Büroflächen in
Vaihingen und Umgebung
zu äußern. 3.)Standortauswahl
und Untersuchung der
Alternativen
sind weder schlüssig noch vollständig. Die Gewichtung die einzelnen Kriterien ist nicht nachvollziehbar, ebenso wenig wie die Beschränkung der Prüfung auf diese Kriterien. Die Bewertungsmaßstäbe versteckt die Stadt weiterhin in ihrer „Black Box FOB“. Die für eine Abwägung im Rahmen einer Bauleitplanung notwendigen Gesichtspunkte wie
wurden hier vollständig unterschlagen. Durch ein Bebauungsplanverfahren
kann, im Zweifel im Rahmen
einer dann zulässigen
Enteignung jede benötigte
Fläche verfügbar
gemacht werden. Eine Bewertung
mit dem Kriterium „Verfügbarkeit“ ist
demnach grob fehlerhaft. Die angenommene Flächengröße ist nicht nachvollziehbar. Bei der Bewertung 2006 ging die Stadtverwaltung von ca. 40 Fernlinienbussen täglich aus. Da der neue FOB ja weder dem Gelegenheitsverkehr noch dem Tourismusverkehr nach Stuttgart in irgendeiner Form dienen soll wird hierfür keine Fläche benötigt. Für diese geringe Zahl von Nutzern war daher der angenommene Flächenbedarf von 7.000 qm für 16 Bussteige hoffnungslos überdimensioniert und daher als Entscheidungshilfe für eine Standortauswahl ungeeignet. Eine 2007 erfolgte Nachbesserung der vermuteten Nutzung durch ca. 70 Fernlinienbusse täglich und ca. 100.000 Fahrgästen im Jahr, rechtfertigt die angenommene Flächengröße bei einer Standortsuche nicht!! Die auf dieser Basis errechnete der Stadt ergeben einen Bedarf von 6 Bussteigen für ca. 355 Tage im Jahr. Für weitere 8 Tage seien 11-12 Bussteige nötig. Mit Engpässen in einer Spitzenstunde (angeblich zwischen 16-17 Uhr). Für 8 Spitzentage (von 365 Tagen) ist daher eine „Reserve“ von 10 Bussteigen und für 8 Spitzenstunden( von 8760 Stunden) eine „Reserve“ von weiteren 4 Bussteigen vorgesehen. Vor Investoren benennt
die Stadt einen Flächenbedarf
von deutlich unter 5.000
qm. Die Gewichtung des Kriteriums Anbindung an den ÖPNV im Verhältnis zu den anderen bewerteten Standorten ist nicht erkennbar. Um wie viel besser schneidet der genannte Standort für den ZOB am neuen HBF ( zwischen Jäger- und Kriegsbergstraße) ab? Er wird von allen 6 S- Bahnlinien angefahren, von zahlreichen RB und RE Linien der DB, von fast allen U Bahnen und zahlreichen gut benutzten Stadtbussen. Ohne eine solche Gewichtung ist die Bewertung nicht nachvollziehbar und bleibt Willkür. Ähnliches gilt für eine gute Erreichbarkeit für den Individualverkehr. Die An- und Abfahrten der Fahrgäste erfolgen nach plausiblen Annahmen zu mindestens 70 % mit Privat PKW. Da die Fahrgäste gleichmäßig verteilt aus der gesamten Region kommen ist unter Beachtung aller An- und Abfahrtswege ein zentraler Treffpunkt der wirtschaftlichste und umweltfreundlichste. Ein peripherer Standort wie Vaihingen schneidet eindeutig schlechter ab. Die bei der Standortauswahl relative Gewichtung der möglichen, jedenfalls zu prüfenden alternativen dezentralen Standorte ist nicht nachvollziehbar Die geäußerten Befürchtungen Reisende könnten die Haltestellen nicht finden, Busunternehmen könnten ein dezentrales Konzept ablehnen sind reine Behauptungen ohne irgendwelche Anhaltspunkte und verkennen den schon bestehenden „grauen Fernlinienbusmarkt“, der über den Flughafen abgewickelt wird. Es fehlt ein Maßstab zur Bewertung der künftigen Entwicklung eines solchen Busbahnhofs. Das Fehleneiner solchen Prognosemacht den gesamten Versuch einer Standortfindung und -bewertung unbrauchbar. Ohne eine solche Einschätzung bleibt die Planung stümperhaft. Die Planung setzt sich nicht einmal ansatzweise damit auseinander, dass es in absehbarer Zeit auch nationale Fernbuslinien in nennenswertem Umfang geben wird, weil das Bahnprivileg für die vorrangige Bedienung durch die Schiene nicht mehr länger aufrecht erhalten werden kann. Die Zahl der ausgegebenen Konzessionen (über 200) stimmt mit der Zahl von 70 Bussen täglich, die den neuen Bahnhof nutzen sollen nicht überein. Aufklärung zu dieser Diskrepanz sucht man in den Planungsunterlagen vergeblich. Diese Planung, mit nur einem Angebot für eine spezielle Art von Busverkehr (Fernlinienbusse) lässt kein Gesamtkonzept für die unterschiedlichen Busverkehre erkennen. Ein solch willkürliches Herausgreifen nur eines Teils des Gesamtbusverkehrs entspricht keiner geordneten Planung und rechtfertigt allein schon deshalb keine Änderung des FNP für Stuttgart- Vaihingen, geschweige denn die Aufstellung eines Bebauungsplans. Ein Abkoppeln gerade von Fernlinienbussenvondem durch „Stuttgart 21“ geschaffenen neuen Verkehrsknotenbedarf einer besonderen planerischen Rechtfertigung. Diese ist aus den vorgelegten Planungsunterlagen nicht ableitbar. Bei der Standortbewertung fehlt auch jegliche Einschätzungder denkbaren Standorte durch die künftigen Nutzer des Busbahnhofs. Weder Busunternehmen noch deren Fahrgäste halten Vaihingen für einen geeigneten Standort. Eine Planung an den Interessen künftiger Nutzer vorbei ist unzulänglich. Eine Abwägung ohne Kenntnis dieser Umstände verletzt elementare Planungsgrundsätze. Die Standortwahl Vaihingen ist- auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten - nicht nachvollziehbar. Mangels planerischer Substanz lassen die Unterlagen nicht einmal ansatzweise erkennen, wo Vaihingen den anderen Standorten überlegen sein soll. Die Argumente der IHK, der höheren Verkehrsbehörde, der City-Initiative oder oder des WBO zugunsten eines zentralen Standorts am neuen HBF wurden nicht in die Planungsüberlegungen einbezogen oder waren der Stadtplanung zumindest bis zur Bezirksbeiratssitzung am 10.6.2008 nicht bekannt. Die IgFOB hält die Art und Weise der Standortauswahl für grob fehlerhaft. Sie kann deshalb für die weitere Planungsbegründung nicht herangezogen werden. 4.) Verkehr und Erschließung Individualverkehr Es wäre vielmehr eine umfassende Verkehrsplanung erforderlich, die eine Anbindung an das Fernstraßennetz sicherstellt, dabei die überlastete Nord-Süd-Straße nicht zusätzlich mit Verkehr überschwemmt, eine Durchfahrt sowohl der Busse als auch der Zubringer durch den aufwändig sanierten Vaihinger Ortskern unterbindet und sich vor allem damit auseinandersetzt, wie der zusätzliche Verkehr für über 50.000 qm durch die Planungsabsichten neu hinzugewonnene Gewerbefläche künftig bewältigt wird. ÖPNV Die Bewertung einer sehr guten Anbindung durch den ÖPNV hält einer nutzerorientierten Betrachtung des FOB im Vergleich zu anderen Standorten nicht Stand. Die IgFOB ist wegen der fehlenden Verkehrsleitplanung für dieses Vorhaben die Bewertung des Standortes im Zusammenhang zu sonstigen überörtlichen Planung nicht möglich. Da die vorgestellte FNP Aufstellung hierzu keine Ausführungen macht sind diese Planungen grob lückenhaft und sofort einzustellen. 5.) Umweltauswirkungen Eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit den Schwerpunkten Lärm, verkehrliche Auswirkungen, Immissionen wurde der Planung nicht einmal ansatzweise zugrunde gelegt. Ein so überdimensionierter Busbahnhof mit fast grenzenlosen Kapazitätserweiterungsmöglichkeiten, sowie zusätzlichen Gewerbeansiedlung auf dafür geschaffenen über 50.000 qm Nutzfläche erfordern aber eine solche Prüfung. Die nicht nur in diesem Punkt fehlerhafte Planung ist daher sofort einzustellen. In nächster Nähe des geplanten FOB -Standorts liegen zwei Stadtquartiere, die von der Nutzung einem reinen bzw. allgemeinen Wohngebiet entsprechen (Dogger-/Sauna-/Ruppmanstraße) und die vom zu- und abfließenden FOB-Verkehr beeinträchtigt sein werden. Dies ist bei der Abwägung der Standortalternativen nicht eingeflossen. Die Abwägung ist daher lückenhaft und aufzuheben. Die Vorbelastung des Gebiets (Lärm, Verkehr) bleibt unberücksichtigt. Der Lärmminderungsplan Vaihingen und das jüngst eingeführte Lkw-Durchfahrtsverbot widersprechen der Verlagerung eines Verkehrsknotens für Schwerlastverkehr gerade hierher. Eine vernünftige Umweltprüfung setzt eine Abwägung der Folgen des Vorhabens mit Standortalternativen voraus, bis hin zur „Nullvariante“ also einer Folgeabschätzung wenn nicht gebaut werden sollte. Die vorgelegte Planung nimmt keinen Bezugauf weitere vorliegende städtische Planungen oder Zielformulierungen (z.B. Lärmminderungsplan Vaihingen, Stadtentwicklungskonzept, Verkehrsleitplanung). Das Vorhaben fügt sich deshalb nicht in vorhandene städtebauliche und verkehrliche Konzeptionen ein. Die der Planung zugrunde liegende Umweltcheckliste war bereits bei Beschlussfassung im Umwelt- und Technik-Ausschuss am 17.6.2008 nicht mehr aktuell, da erhebliche Beeinträchtigungen beim Artenschutz durch rechtswidrige ( der Stadt bekannte) Eingriffe vorliegen. Da solche Überlegungen in der vorgelegten Planung komplett fehlen ist ein solcher planerisch erforderlicher Abwägungsprozess hier nicht möglich. Die IgFOB fordert eine Umweltverträglichkeitsprüfung unter Würdigung der Vaihinger Gesamtsituation.
6.) Finanzierung Die Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Vorhaben spielen bei der Abwägung planungsrelevanter Gesichtspunkte eine gewichtige Rolle. Eine Beteiligung an einem solchen Abwägungsprozess setzt aber ein Mindestmaß an Information voraus, das in diesem Verfahren nicht gegeben ist. Die Verlegung des ZOB ist normalerweise vom Verursacher der Verlegung ( DB AG, als Erbauer des neuen Bahnhofs) zu finanzieren. Ob die DB einen Anteil zu tragen hat, falls ja welchen, wurde von der Stadt bisher nicht mitgeteilt. Der Bau eines ZOB ist zuschussfähig. Weshalb die Stadt mit ihrer Fehlplanung auf solche Zuschüsse verzichtet wurde nicht erläutert. Kosten alternativer Standorte, z.B in der Innenstadt abzüglich o.g Beteiligungen Dritter werden nicht mit möglichen Kosten in Vaihingen verglichen. Eine Ablehnung gut geeigneter innerstädtischer Alternativstandorte aus Kostengründen ohne Kostengegenüberstellung verschiedener Standorte widerspricht einer seriösen Planung. In der Bezirksbeiratssitzung vom 10.6.2008 erklärte der zuständige städtische Vertreter, dass die Stadt in Verhandlungen mit Aurelis stehe. Es wurde festgeschrieben, dass die Architektur und das Betreibermodell von der Stadt Stuttgart und Aurelis paritätisch entwickelt werden. Man stehe im Abstimmungsprozess, was der Bebauungsplan zulassen und was ablehnen solle. Der zuständige städtische Vertreter gibt an, über eine von externen Wirtschaftsprüfern überprüfte Kostenschätzung zu verfügen. Er weigerte sich aber vor dem Bezirksbeirat am 10.06.2008 nähere Auskunft zu geben. Eine Beteiligung an dieser Planungsabwägung ist deshalb allein schon wegen der „Geheimniskrämerei“ der Stadt nicht möglich. Die IgFOB fordert die Stadtverwaltung auf, endlich die den Planungen zugrunde liegenden geheimen Finanzunterlagen offenzulegen, damit eine im BauGB vorgesehene öffentliche Beteiligung am Abwägungsprozess durchgeführt werden kann. Es ist einer städtebaulichen Planung unwürdig, wenn Investoren, hinter verschlossenen Türen genaueres erläutert wird, als Bürgern oder städtischen Gremien im Rahmen einer gesetzlich vorgesehenen Planungsbeteiligung.
7.) kommunalrechtliche - und politische Abwicklung Der Bezirksbeirat Vaihingen wurde nicht ordnungsgemäß gehört. Der Bezirksbeirat wurde mehrfach in seinen Rechten beschnitten: Er erhielt auf seine Anfragen und Anträge keine Antworten - oder nicht innerhalb der üblichen Frist; er wurde nicht über die Beratungs- und Beschlussfassungstermine des Umwelt- und Technikausschusses informiert, so dass die Entsendung von Vertretern erst im Juni 2008 gelang. Ers durfte die Angelegenheit nur ein Mal beraten (obwohl die Geschäftsordnung eine zweite Beratung vorsieht), bevor der Umwelt - und Technikausschuss den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans fasste. Der Möhringer Bezirksbeirat wurde nicht gehört Die Bezirksverfassung vor sieht die Anhörung sämtlicher von einer Planung betroffenen Bezirke vor. Da die Erschließung des vom neuen Bebauungsplan umfassten Gelände in wesentlichen über Möhringer Gemarkung ( Nord-Süd-Straße) erfolgen wird, hätte auch der Möhringer Bezirksbeirat gehört werden müssen. Da dies nicht erfolgte, liegt auch hier eine fehlerhafte Behandlung vor. Das Verfahren verstößt gegen vom Gemeinderat gesetztes Recht. Bürgerbeteiligung unerwünscht Der Beginn der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde nur einen Tag vorher angekündigt, die Unterlagen waren dann zu Beginn dieser Frist nicht wie üblich im Internet abrufbar. Damit wurde eine Bürgerbeteiligung, die dazu dienen soll, rechtzeitig Probleme und Risiken eines Vorhabens aufzudecken, unnötig erschwert. Die IgFOB fordert den Gemeinderat und den Oberbürgermeister auf auch in diesem Verfahren die Geschäftsordnung, die sich der Gemeinderat selbst gegeben hat und u.a. das Mitwirkungsverfahren der Bezirke regelt, korrekt anzuwenden.
8.)weitere Punkte Sicherheitskonzept Es ist allgemein bekannt, dass Bahnhöfe, die 24 h in Betrieb sind auf bestimmte Personenkreise anziehend wirken. Die Planung geht auf diesen nahe liegenden Umstand zum Schutz von Nutzern und Anwohner nicht einmal ansatzweise ein. Verzicht auf alternative Standorte durch Kaufentscheidung der Stadt Die Stadt Stuttgart kaufte im Frühjahr 2008 von der EnBW Flächen im Bereich Jäger-/Ossietzkystraße auf und ließ sich dabei von der EnBW vorschreiben, dass auf diesem Gelände kein Busbahnhof gebaut werden dürfe. Verstoß gegen Umweltrecht Im April 2008 wurde auf dem beabsichtigten Standort mit Abrissarbeiten unter den Augen der Stadtverwaltung Stuttgart begonnen, obwohl der Stadtverwaltung damals längst bekannt war, dass auf diesem Areal über 40 bedrohte Tierarten vorkommen. Entgegen den Ausführungen im Bebauungsplan wird in den Umweltstrafverfahren behauptet, Eigentümerin der Grundstücke sei die DB. Schienenanschluss des Gewerbegebiets Wallgraben wird zerstört Mit dem neuen FNP/ Bebauungsplan wird dem Gewerbegebiet Am Wallgraben künftig kein Standort mehr für den Güterumschlag Schiene -Straße zur Verfügung stehen. II.) Die IgFOB stellt daher für das weitere Verfahren eines ZOB Neubaus folgende Forderungen: 1.) Sofortige Einstellung dieser stümperhaften Gefälligkeitsplanung für die aktuelle Grundstückseigentümerin. 2.) Beginn einer seriösen und transparenten innerstädtischen hauptbahnhofsnahen Standortsuche. Ziel muss sein für die nächsten Jahrzehnte einen angemessenen Busbahnhof mit Lösungen für alle Busverkehre zu planen. Dazu gehören:
3.) Nachvollziehbare Offenlegung der finanziellen Abwägungen. Dazu gehören:
4.) Behutsame Weiterentwicklung des Flächennutzungsplan für die Brachfläche mit dem Ziel einer bürgerfreundlichen , am Bürgerwillen ausgerichteten Nutzung dieses Geländes. Dazu gehören:
Einwendungen gegen die Zwecke und Ziele der Planung Bebauungsplan FOB Stuttgart (Vai 252) von Gerhard Widmaier Sehr geehrte Damen und
Herren, Die Grenzen der Zumutbarkeit sind bereits überschritten ! Sie haben keine Umweltverträglichkeits-Studie – Vaihingen erstickt jetzt schon im Verkehr mit täglich ca. 50.000 Pendlern die in den 3 große Industriegebieten von Vaihingen arbeiten, dann noch die Geschäftsbesuche und ab Herbst kommt ja auch noch ein Baumarkt in das Industriegebiet mit täglich, laut Herr Seyboth, ca. 4.000 Fahrten. Auch haben wir in Vaihingen ja noch die Universität mit sehr vielen an- und abfahrenden Menschen. Noch mehr an Verkehr ist strickt abzulehnen ! Weitere Belastungen können den 45.000 Menschen unseres Ortsteils nicht zugemutet werden. Zusätzlich zeigt der neueste Lärmplan, im Amtsblatt veröffentlicht, dass Vaihingen schon jetzt stärksten Belastungen ausgesetzt ist !!! Der Vaihinger Bezirksbeirat hat aus gutem Grund dieses Vorhaben schon mehrmals abgelehnt, wie auch der Möhringer Bezirksbeirat jüngst den FOB abgelehnt hat. Nach seriösen Zählungen aus den Busfahrplänen sind es tatsächlich wöchentlich nicht nur 1.016 Bussfahrten, sondern es sind nach Aussagen ja auch noch 10.922 PKW-Bewegungen der Abholer und Anlieferer dazuzurechnen. Die vorgesehen Zu- und Abfahrten der Busse, die ja nicht auf bestimmte Wege zu zwingen sind, sind schon heute nicht richtig zu befahren, auf der Ostumfahrung und Nord-Süd-Straße steht der Verkehr zu vielen Tageszeiten. Zusätzlich müssen diese Busse ja noch durch ein großes Industriegebiet ohne genügend Parkplätze. Alle Straßen sind heute schon zugeparkt, ein Begegnungsverkehr ist sehr oft nicht möglich und außerdem fahren diese Busse an Wohngebieten und Sportplätzen vorbei und die darauf spielenden Kinder werden ständig durch Autoabgase und Feinstaub vergiftet – ist doch eine schreckliche Vorstellung !!! Die PKW-Fahrten zum Bringen und Holen der Fahrgäste fahren alle durch Vaihingen, Möhringenund durch Rohr – denn sie kommen aus allen Himmelsrichtungen des Großraums Stuttgart. Im Gesamtinteresse der
Busreisenden, aller in
der Region lebenden Menschen
und um die beste Anbindung
an U-Bahn, S-Bahn, Stadt-Busse,
sowie Regional- und Fernzügen
ist eine Unterbringung
am neuen Stuttgarter Hauptbahnhof
erforderlich. Viele Großstädte
in Deutschland und Europa
haben dies erkannt und
haben somit einen sinnvollen
Knotenpunkt geschaffen,
der auch für die Zukunft
passt. Eine Gegenüberstellung der Kosten beim Hauptbahnhof im Vergleich mit dem Standort Vaihingen ist noch nicht aufgezeigt worden. Uns erscheint es so, dass es nur um die Vermarktung des Geländestreifens am Vaihinger Bahnhof (im Eigentum von Fa. Aurelis und Fa. Hoch Tief) geht, dieses Gelände ohne Rücksicht auf Menschen und Umwelt bebauen und gewinnbringend vermarkten zu können. Unsere Politiker entscheiden sehr oft gegen den ausdrücklichen Willen der Bürger und finden sich dabei ganz toll. Haben Sie denn keine Kinder oder Enkel und denken Sie denn überhaupt nicht an unsere Nachfahren und deren Gesundheit und Wohlbefinden. Wir älteren haben doch eine sehr große Verantwortung gegenüber unserer Nachwelt und unserer Umwelt – vor allem für alle unsere Kinder, die Gesellschaft und nicht zuletzt auch für uns selbst !!! Bitte stoppen sie diesen
FOB in Vaihingen Mit freundlichen Grüßen Gerhard Widmaier |