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Antrag
Der geplante Fernomnibusbahnhof (FOB) für Stuttgart am Standort Vaihingen soll zusammen mit einem Dienstleistungszentrum realisiert werden, in dem neben einem Hotel, Büros, Einzelhandels- und einzelhandelsnahen Dienstleistungsflächen sowie Wohnungen auch die für den FOB notwendige Infrastruktur untergebracht wird, also zum Beispiel Aufenthaltsräume für Fahrgäste und Buspersonal sowie WC-Anlagen und Wickelraum. Was jedoch in der als Anlage zur Mitteilungsvorlage 920/2008 („Fernomnibusbahnhof Stuttgart-Vaihingen - Investorenauswahl- und Gutachterverfahren“) nachträglich versandten „Bau- und Ausstattungsbeschreibung“ der Aurelis Real Estate GmbH & Co. als vorgesehene Fläche für den Fahrgast-Aufenthaltsraum mit rund 15 Quadratmetern aufgeführt wird, erinnert eher an moderne Käfighaltung und ist völlig indiskutabel. Ebenso wenig akzeptieren wir die Unterbringung der WC-Anlagen und des Wickelraumes in der Unterführung. I.) Wir fordern eine angemessene und gut zugängliche Infrastruktur für die Reisenden
- Die derzeit geplante Größe des Aufenthaltsraums für das Personal wird durch Vergleiche mit anderen Omnibusbahnhöfen dieser Art überprüft. - Toiletten und Wickelraum werden im Erdgeschoss untergebracht, und zwar in direkter Nachbarschaft zum Aufenthaltsraum für Reisende. - Der Sanitärbereich wird um Duschen ergänzt. - An einer zentralen, gut einsehbaren Stelle werden Schließfächer aufgestellt. - Ebenso unabdingbar ist ein Reisebüro, das unter anderem den Fahrkartenverkauf für die Fernbusreisen wie auch einschlägige Informationen bereithält. - Die Anordnung der 30 Kurzzeitparkplätze für den FOB wird alternativ zu den bisherigen Überlegungen, die dafür eine Tiefgarage unter den Busterminals vorsehen, auch ebenerdig in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Terminals geplant. II.) Der am FOB vorgesehene Einzelhandel steht im Spannungsfeld verschiedener Ansprüche: Selbstverständlich sollen die Fernreisenden die Möglichkeit haben, sich mit dem notwendigen Reisebedarf zu versorgen. Darüber hinaus liegt der FOB am Rande des Synergieparks und soll dort zur Gebietsversorgung beitragen. Andererseits sind die vorhandenen Einzelhandelsagglomerationen im Zentrum Vaihingens (Schillerplatz / Hauptstraße, Vaihinger Markt, Schwabengalerie) und die kleineren Einzelhandelscluster (Möhringer Landstraße, Rohr, Rohrer Höhe und Dürrlewang) dauerhaft vor einer Konkurrenzsituation am Vaihinger Bahnhof zu schützen. Es ist erklärtes Ziel der Stadt Stuttgart, die zentralen Versorgungsbereiche in den Stadtteilen und die Nahversorgung in den Wohnquartieren zu stärken. Wir beantragen: 1. Die Verwaltung beauftragt ein Gutachten, das die folgenden Fragen klärt:
b) Welche Segmente des Einzelhandels und der einzelhandelsnahen Dienstleistungen am FOB wären für den Ortskern von Vaihingen eher unschädlich, welche würden hingegen die Situation dort verschärfen und eine positive Entwicklung behindern? 2. Außerdem fordern wir in diesem Zusammenhang, dass der bei der Wirtschaftsförderung angesiedelte Stadtteilmanager konkret mit den Beteiligten vor Ort ein Einzelhandelskonzept für Vaihingen ausarbeitet, das die aktuelle Situation in den Vaihinger Stadtteilen aufarbeitet und konkrete Verbesserungsvorschläge auch unter dem Einfluss des am FOB geplanten Einzelhandels macht.
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06.05.2009 Der Oberbürgermeister GZ: OB 1202-02.01 Zwischennachricht
Beantwortung/ Stellungnahme: Das beantragte Gutachten wurde in Auftrag gegeben. Über das Ergebnis kann der UTA vermutlich noch vor der Sommerpause informiert werden. Bis zum Ergebnis des Gutachtens ruht das Verfahren, so dass der Antrag auch erst danach abschließend beantwortet werden kann. Dr. Wolfgang Schuster |