Antrag vom 10.08.2007
Nr. 345/2007

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Quo vadis Zentraler Omnibusbahnhof?


Mit der Entscheidung für Stuttgart 21 und dem geplanten Baubeginn im Jahr 2010 muss der zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) am Schlossgarten weichen. Auf der Suche nach einem geeigneten Standort scheint die Stadtverwaltung nach den Presseberichten der vergangenen Tage im Außenstadtbezirk Vaihingen fündig geworden zu sein. Auf dem brachliegenden Gelände der Deutschen Bahn AG östlich des S-Bahnhofs Vaihingen soll bis zum Baustart von Stuttgart 21 der neue ZOB mit 16 Bussteigen angesiedelt werden.

Wir halten diese Idee angesichts der Feinstaubbelastung der Stuttgarter Innenstadt und der optimalen Anbindung Vaihingens sowohl an das übergeordnete Verkehrsnetz als auch an den ÖPNV grundsätzlich für sinnvoll, hätten es aber zur Verbesserung der Erfolgsaussichten begrüßt, darüber im Rahmen eines geordneten Verfahrens in den zuständigen Ausschüssen des Gemeinderates informiert zu werden.

Deshalb fordern wir die Stadtverwaltung auf,

in den zuständigen Ausschüssen des Gemeinderates unmittelbar nach der Sommerpause detailliert über die Pläne zu berichten und dabei insbesondere auf folgende Fragen einzugehen:

1. Welche Standorte für den ZOB in der Innenstadt wurden alternativ zu Vaihingen mit welchen Ergebnissen geprüft?

2. Welche städtebaulichen Gesamtüberlegungen gibt es für die Bebauung des Brachgeländes am Vaihinger S-Bahnhof und wie sehen die Pläne für den neuen ZOB dort aus? Wie viel Parkflächen gibt es für wartende Busse?

3. Wie hoch sind die Kosten für dieses Projekt und wer trägt sie?

4. Wie soll das Busaufkommen am ZOB von derzeit 20.000 Fahrzeugen im Jahr überwiegend aus Ost- und Südeuropa nach Vaihingen gelenkt werden und welche Rolle spielen dabei die Nord-Süd-Straße und der gesamte Vaihinger Ring? Ist mit der Entscheidung für einen ZOB in Vaihingen der Ausbau der Nord-Süd-Straße nicht untrennbar verbunden?


5. Bleibt es bei den Busfahrten von Tagestouristen in die Stuttgarter Innenstadt auch nach dem Bau des ZOB in Vaihingen?

Reinhold Uhl, Fraktionsvorsitzender
Philipp Hill
Jürgen Sauer
Prof. Dr. Dorit Loos




Stellungnahme zum Antrag
345/2007

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06.03.2008
Der Oberbürgermeister
GZ: 1202-02.01


 
Stellungnahme zum Antrag 
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    10.08.2007
Betreff
    Quo vadis Zentraler Omnibusbahnhof?
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

1. Die Eignung verschiedener Standorte für einen Zentralen Omnibus Bahnhof bzw. Fernomnibusbahnhof wurde in zwei Suchläufen untersucht.

Dabei wurden folgende Kriterien zu Grunde gelegt:
    - Flächengröße mindestens 6.000m³ - 7.000m³ (16 Busbahnsteige)
    - Vorgesehene städtebauliche Ziele ermöglichen FOB-Standort
    - Sehr hohe Qualität der Anbindung an den ÖPNV (Stadtbahn/S-Bahn)
    - Kurze Anbindung an das überregionale Straßennetz (Autobahn/Bundesstraße)
    - Einrichtung eines FOB bis Ende 2010 möglich (Verfügbarkeit ab Frühjahr 2010).

Im Gutachten der Universität Stuttgart (1998) wurden die nachfolgend aufgeführten Standorte untersucht. Unter Zugrundelegung der oben angeführten Kriterien und des Gutachtens 2008 wurde die Bewertung aktualisiert.

Standorte in der Innenstadt:

- Straßburger Platz
- Cannstatter Straße
- Kurt-Georg-Kiesinger-Platz
- Willy-Brandt-Straße/Schillerstraße
- Planetarium
>- Lautenschlagerstraße
- Jägerstraße
- Rotebühlbau.


Ergebnis:

Die Standorte Straßburger Platz, Cannstatter Straße (inzwischen: Straße am Schloßgarten), Kurt-Georg-Kiesinger-Platz und Planetarium stehen wegen der Baumaßnahmen von Stuttgart 21 nicht zur Verfügung. Der Standort Willy-Brandt-Straße steht wegen des anstehenden Neubaus des Ministeriums nicht mehr zur Verfügung. Die Flächen in der Lautenschlagerstraße und Jägerstraße (Jäger-/Ossietzkystraße) sind für 16 Busbahnsteige nicht ausreichend. Die Umnutzung der Fläche im Bereich des Rotebühlbaus als FOB widerspricht den städtebaulichen Zielsetzungen.

Standorte in den Außenbezirken:
- Pragsattel
- Trafo-Union-Gelände
- Bad Cannstatt, südlich Bahnhofsgelände
- Cannstatter Wasen
- Universität Vaihingen
- Feuerbach
- Zuffenhausen<
- Weilimdorf
- Flughafen/Messe.

Ergebnis:

Die Standorte Pragsattel, Trafo-Union-Gelände, Bahnhofsgelände Bad Cannstatt und der Cannstatter Wasen sind aus städtebaulichen Gründen nicht geeignet bzw. inzwischen anders genutzt (Trafo-Union-Gelände). An der Universität, in Zuffenhausen und Feuerbach stehen keine ausreichend großen Flächen zur Verfügung. Der Standort Weilimdorf hat keine ausreichende ÖPNV-Anbindung.

Flächenpotenziale im Bereich Standorts Flughafen/Messe sollen für eine eventuelle Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur vorgehalten werden. Darüber hinaus weist die ÖPNV-Anbindung des Flughafens eine deutlich geringere Frequenz auf als andere Standorte.

Weiterer Suchlauf vor Fertigstellung des Gutachtens 2008:

- Feuerbach, Wiener Platz
- Obertürkheim, Auto-Port
- Zuffenhausen, Lorenzstraße
- Zuffenhausen, Schwieberdinger Straße
- Zuffenhausen, Schwieberdinger Straße/Lorenzstraße.

Ergebnis:

Die Fläche im Bereich des Wiener Platzes steht nicht rechtzeitig zur Verfügung und ist für eine andere Nutzung vorgesehen. Der Standort in Obertürkheim steht wegen langjähriger Pachtverträge nicht zur Verfügung. Die Standorte in Zuffenhausen sind hinsichtlich der ÖPNV-Anbindung nicht ausreichend.


2. Die bisherigen städtebaulichen Überlegungen für das Gelände am Bahnhof Vaihingen wurden in mehreren mündlichen Berichten im Ausschuss für Umwelt und Technik und Bezirksbeirat vorgestellt und sollen mit dem aufzustellenden Bebauungsplan konkretisiert werden. Die bisherigen Pläne gehen davon aus, dass am Rande des Bahngeländes die Haltepositionen des FOB in Sägezahnaufstellung und teilweise überdacht angeordnet werden sollen. Daran angrenzend soll ein Geschäftshaus entstehen, in dessen Erdgeschoss auch die für den FOB erforderlichen Einrichtungen untergebracht werden.

3. Die Kosten können bisher noch nicht genannt werden. Zu gegebener Zeit wird die hierfür zuständige Abteilung Wirtschaftsförderung dazu Auskunft geben.

4. Durch verkehrsrechtliche Anordnung soll sichergestellt werden, dass die Busse nur über die Nord-Süd-Straße zu- und abfahren. Maßnahmen zur Erhöhung der Kapazität der Nord-Süd-Straße sind bereits auf Grund der bestehenden Verkehrssituation sinnvoll. Das durch den FOB hinzukommende Verkehrsaufkommen führt an Normaltagen jedoch zu keiner wesentlichen Mehrbelastung (+1,1%).

5. Busse mit Tagestouristen können weiterhin direkt ihre gewünschten Ziele in der Innenstadt anfahren, so wie sie es überwiegend auch heute schon tun.

Dr. Wolfgang Schuster