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Brief der IgFOB an alle
Gemeinderäte zu
den Planungen auf
dem Aurelis Areal
am Vaihinger Bahnhof
im Zusammenhang
mit der Verlegung
des ZOB nache Vaihingen
Frau Gemeinderätin
xxxxx
Rathaus
70173 Stuttgart
Betreff: Offener Brief
an
die Gemeinderätinnen
und -räte der Landeshauptstadt
Stuttgart,
Planungen im Zusammenhang
mit der Verlegung des
ZOB nach Stuttgart- Vaihingen
Sehr geehrte xxxx,
im UTA wurde mehrheitlich
eine Verlegung des Zentralen
Omnibusbahnhofs (ZOB)
nach Stuttgart-Vaihingen
beschlossen.
Dieser neue Busbahnhof
(FOB) soll nur Fernbuslinien
zur Verfügung stehen.
Für diese geplante
Verlegung soll der Flächennutzungsplan
2010 geändert und
ein Bebauungsplan aufgestellt
werden. Insgesamt soll
eine Fläche in der
Größe von
25.000 qm einer neuen
Nutzung zugeführt
werden. Davon sind 4.848
qm, also weniger als
1/5 der durch die Planung
betroffene Fläche,
für den FOB vorgesehen.
Die für diese Verlegung
vorgetragenen “Argumente” konnten
weder die Fahrgäste,
die Busunternehmen, die
IHK, die City-Initiative
Stuttgart, die höhere
Verkehrsbehörde,
noch die Vaihinger Bürgerschaft überzeugen:
Hauptbahnhof und ZOB
gehören, wie z.B.
in Hamburg, zusammen.
Auch wenn wir dieses
für Vaihingen schädliche
Projekt weiterhin nachdrücklich
ablehnen, wollen wir
gemeinsam mit Ihnen die
künftige Nutzung
der von der Planung betroffenen
insgesamt 25. 000 qm
erarbeiten, um zu einer
für Vaihingen am
wenigsten schädlichen
Lösung zu kommen.
Wir folgen damit den
zahlreichen Aufforderungen
aus der Mitte des Gemeinderats,
auch nach einer “ negativen” Entscheidung
für Vaihingen in
Sachen FOB weiter bürgerschaftlich
engagiert mitzuwirken.
Die aktuellen Planungsunterlagen
geben über eine
Nutzung der weiteren
20.000 qm Planungsfläche(
neben dem 4.848 qm großen
FOB) wenig Auskunft.
Wir bitten Sie daher
für die weiteren
gemeinsamen Überlegungen
um Auskunft, wie Sie
sich deren beabsichtigte
künftige Nutzung
konkret vorstellen.
Hierzu unsere Fragen:
1.) Die beabsichtigte Änderung
Nr. 44 des Flächennutzungsplans
2010 sieht keine Begrenzung
der Nutzungsmöglichkeiten
vor. Dies bedeutet, dass
baurechtlich (laut Baunutzungsverordnung)
bis zu 75.000 qm Bruttogeschoßfläche
geplant werden können.
1.1.
Beabsichtigen Sie im
weiteren Planungsverfahren,
diese baurechtlich zulässige
maximale Nutzungsmöglichkeit
in diesem Umfang aufrecht
zu erhalten?
1.2.
Falls nein, in welchen
Umfang soll die baurechtlich
zulässige Nutzung
begrenzt werden?
1.3.
Erwarten Sie für
eine solche Nutzungsbegrenzung
eine Mehrheit im Gemeinderat?
2.) Der Bebauungsplan“ FOB
Fernomnibusbahnhof Stuttgart“ (
Vai 252) sieht ohne nähere
Begründung 8.000
qm Flächenbedarf
für einen FOB vor.
Bei der „Suche“ nach
Alternativstandorten
ist die Stadt bisher
von einem Flächenbedarf
von 6.000-7.000 qm ausgegangen.
Der jetzige Grundstückseigentümer
(Aurelis AG) ist gemeinsam
mit Vertretern der Stadt
Stuttgart (Leiter der
Stabsstelle Wirtschaftsförderung)
bei der Vorstellung dieses
Objekts im Rahmen des
u.a. von der Stuttgarter
Zeitung und der Landeshauptstadt
Stuttgart veranstalteten
Immobilienforums am 8.7.
2008, von 4.848 qm Flächenbedarf
für einen FOB bei
der Investorensuche ausgegangen.
2.1.
Halten Sie es für
normal, wenn man durch
den Besuch einer kostenpflichtigen
Veranstaltung im Stuttgarter
Rathaus ( bei 320 € “Eintritt”)
mehr und genauere Informationen
erhält, als im parallel
laufenden, öffentlichen
Bauleitplanverfahren?
2.2.
Welchen Flächenbedarf
für den FOB legen
Sie Ihren weiteren Planungsüberlegungen
zugrunde?
2.3.
Können Sie uns die
Differenz von angegebenen
8.000 qm Flächenbedarf
in den ausgelegten Planunterlagen
und 4.848 qm benötigter
Fläche bei Investorengesprächen
erklären? Diese
Differenz zwischen ausgelegten
Planunterlagen und Investorengesprächen
beträgt immerhin
60 %!
2.4.
Der aktuelle Flächenbedarf
für den künftigen
FOB wurde demnach deutlich
reduziert. Wollen Sie
die Stadtverwaltung mit
einer angepassten, neuen
Standortsuche für
einen FOB beauftragen
oder spielt der Flächenbedarf
für die Standortwahl
für Sie keine Rolle
mehr?
3.) Die Planungen sehen,
ohne nähere Begründung,
für die von einem
FOB nicht benötigte
Fläche ( 20.000
qm) gewerbliche Nutzungen
in Form von Hotels, Einzelhandel,
Bürofläche,
Boardinghouse vor.
Im Rahmen des Immobilenforums
wurden Investoren von
Stadt und Eigentümer
umworben,
• in Verhandlungen
mit einer einplanbaren Einzelhandelsfläche
ab 3.000 qm einzutreten,
• entlang der Busbahnsteige
Bürogebäude
(4 — 5 Stockwerke
mit Tiefgarage) vorzusehen,
• am Abgang zur
Unterführung zur
S-Bahn ein Hotel (bis
zu 8 Stockwerken) vorzusehen.
Die Größenvorstellung
wurden mit ca. 10.000
qm beziffert. Das derzeit
das Grundstück nutzende
Mietwagenunternehmen
EUROPCAR soll bis auf
Weiteres einen Teilbereich
um die Ruppmannstraße/Regierungspräsidium
herum nutzen können.
Weitere baurechtliche
Einschränkungen
wurden beim Immobiliendialog
am 8.7.2008 nicht gemacht.
3.1.
Welchen Flächenbedarf
für den Einzelhandel
legen Sie Ihren weiteren
Planungsüberlegungen
für Vaihingen zugrunde?
Ist das neue für
Stuttgart entwickelte
Einzelhandelsentwicklungskonzept
für dieses Vorhaben
aus Ihrer Sicht bedeutsam
oder nicht?
Hängen die Planungsüberlegungen
für die künftige
Nutzung der weiteren
20.000 qm mit der Umsiedlung
des ZOB zusammen, oder
sind diese Überlegungen
für die Ansiedlung
von Einzelhandel, Hotel
o.ä. unabhängig
von der FOB-Planung zu
sehen?
Für den geplanten
FOB wollen die Grünen
den zulässigen Einzelhandel
auf den erweiterten Reisebedarf
beschränken, der
Bezirksbeirat in Vaihingen
will für den Reisebedarf
eine Einzelhandelsfläche
von 200 qm ausweisen,
die SPD höchstens
800 qm für durchschnittlich
300 Reisende täglich.
Beziehen sich die angedachten
Nutzungsbeschränkungen
für den Einzelhandel
nur auf die für
den FOB vorgesehenen
4.848 qm oder auch auf
die restlichen 4/5(=
20.000 qm) der Neuplanung?
Oder gehen Sie (aus welchen
Gründen?) von anderen
Größenordnungen
aus?
3.2.
In welchem Umfang halten
Sie den Bau von Übernachtungseinrichtungen
(Hotel, Boardinghaus)
in Vaihingen für
erforderlich? Worauf
wird dieser vermutete
Bedarf gestützt?
Stehen diese Überlegungen
im Zusammenhang mit dem
Umzug des Busbahnhofs?
Wird hierzu die Änderung
des FNP benötigt
oder ein neuer Bebauungsplan?
3.3
Halten Sie die Verkehrsanbindung
für diese weiteren
Nutzungen und Nutzungsmaße,
zusätzlich zur Verkehrsanbindung
für den FOB, und
den Weiteren für
das gesamte Gewerbegebiet
Vaihingen-Möhringen
bereits beschlossenen
(Studentenwohnheim, Baumarkt)
bzw. angedachten Planungen
für gesichert?
3.4.Der FOB soll bereits
im Jahr 2010 seinen Betrieb
aufnehmen. Wie soll die
geplante Verkehrsanbindung über
die Nord-Süd-Straße
rechtzeitig sichergestellt
werden?
4.) Legt man die im Immoblienforum
vorgestellten Überlegungen
( vgl. unter 3.)) zugrunde,
die im zeitgleich laufenden
Bebauungsverfahren bisher
keinerlei Erwähnung
fanden, bleiben immer
noch fast 10.000 qm Grundfläche,
für die es keine
planerischen Vorstellungen
oder politische Vorgaben
gibt .Diese Fläche
könnte - ohne planerische
Vorgaben des Gemeinderats
- durch den Eigentümer
frei genutzt werden.
4.1.
Soll der Eigentümer über
diese 10.000 qm auch
nach Abschluß des
Planungsverfahren frei
verfügen können?
4.2.
Falls nein, welche Nutzung(en)
sollen Ihres Erachtens
im Laufe des Planungsverfahrens
hierfür verbindlich
festgeschrieben werden?
5.) Im Zusamenhang mit
unserem organisierten
Widerstand gegen die
geplante Verlegung des
ZOB nach Vaihingen haben
zahlreiche Bürger
eigene Überlegungen
geäußert,
wie dieses aktuell brachliegende
Gelände, das nach
Einschätzung der
DB AG für den Bahnbetrieb
nicht mehr benötigt
wird, sinnvoll für
Vaihingen und damit auch
für Stuttgart genutzt
werden könnte. Dabei
wurden mehrfach folgende
Möglichkeiten für
die Nutzung von Teilen
des Geländes genannt:
An erster Stelle
• neue, für “Normalverdiener” erschwingliche
Wohnbebauung (Mietwohnungsbau),
nahe an Arbeitsplätzen
und ÖPNV als wegesparendes
und damit energiesparendes
zukunftsweisendes Modell,
anstelle weiterer Inanspruchnahme
von Grün-und Erholungsflächen
im Stadtbezirk (wie im
Gewann Honigwiesen),
desweiteren
• Nutzung als Grün-
und Erholungsfläche
(für Berufstätige
im Gewerbegebiet und
Anwohner im Umfeld des
Gebiets),
• neues VHS-Zentrum
Stuttgart-Filder,
• neues Berufsschulzentrum
(Bündelung im Gewerbegebiet
vorhandener beruflicher
und berufsbegleitender
Schulen), ideal gelegen
am Eingang eines Gewerbegebiets,
•
neue Sportstätte
für die nicht nur
an der Heßbrühlstraße
beheimateten Vereine
der Filder-Vororte, die
Stuttgart im nationalen
Spitzensport sehr erfolgreich
vertreten,
•
Freilegung des Sindelbaches
(auch als Ausgleichsmaßnahme
für die Baumaßnahmen
anderenorts im Stadtbezirk
Vaihingen) und Nutzung
für Arten- und Biotopschutz
(40 seltene Tierarten
wurden bereits nachgewiesen),
• Erhaltung einer
Frischluftschneise für
Stuttgarts Mitte,
• Aufrechterhalten
der heutigen Freifläche
als Flächenreserve
für zukünftige
Nutzungsansprüche
zugunsten des Gemeinwohls.
5.1.
Können Sie sich
vorstellen, solche Überlegungen
der Bürgerschaft
verbindlich in den weiteren
Planungen zu berücksichtigen?
5.2.
Falls ja, welche Überlegungen
wären Ihrer Auffassung
nach hierfür besonders
geeignet und sollten
näher untersucht
werden? Wie kann dies
dann den weiteren Planungsüberlegungen
zugrundegelegt werden?
5.3.
Haben Sie bei der Verabschiedung
des Bebauungsplans Vai
252 Interesse an einer
Auswahlentscheidung unter
verschiedenen Varianten?
5.4.
Wie wichtig ist Ihnen
bei diesem ortszentrumsnahen
Vorhaben eine breite
Bürgerbeteiligung?
Wie sollte diese aus
Ihrer Sicht organisiert
werden?
6.) Nach wie vor sprechen
zahlreiche gewichtige
Argumente gegen eine
Verlegung des ZOB als
FOB nach Vaihingen. Die überwältigende
Mehrheit der Vaihinger
Bürgerinnen und
Bürger würde
es daher sehr begrüßen,
wenn der Gemeinderat
seine Entscheidung hierüber
noch einmal überdenken
und korrigieren würde.
Auch wenn dies nicht
geschieht, haben alle
Vaihinger Bürgerinnen
und Bürger, auch
die Gegner einer Verlagerung
des ZOB/FOB nach Vaihingen,
ein Anrecht darauf, dass
das neue Vorhaben so
sozial- und umweltverträglich
wie möglich in die
vorhandene Siedlungsstruktur
eingebettet wird.
Daher folgende Fragen
im Zusammenhang mit der
Umsetzung:
6.1.
Wie sieht es mit einem
Verkehrslenkungskonzept
aus? Fordern Sie vor
weiteren konkretisierten
Planungen ein solches?
Was muss ein solches
Verkehrskonzept aus Ihrer
Sicht mindestens umfassen?
Würden Sie sich
dem Antrag des Bezirksbeirats
Vaihingen hierzu anschließen?
6.2 .
Wie soll der Nutzerkreis
des FOB auf die Fernlinienbusse
der Eurolines beschränkt
werden, wie dies von
Herrn OB Dr. Schuster
am Rande der Einweihung
der Sporthalle des Fanny
Leicht Gymnasiums zugesagt
wurde?
6.3.
Handelt es sich bei dem
FOB aus Ihrer Sicht um
eine Pflichtaufgabe der öffentlichen
Hand? Falls ja, wie sieht
dafür die Finanzierung
aus? Falls nein, weshalb
plant die Stadt Stuttgart
dann einen solchen FOB?
6.4.
Das Stadtplanungsamt
beabsichtigt, für
die weitere Konkretisierung
der Bebauungsplanung
gemeinsam mit dem Eigentümer
einen Investorenwettbewerb
durchzuführen. Welchen
Einfluss auf die Rahmenbedingungen
haben nach Ihren Erfahrungen
hierbei Stadtverwaltung,
Gemeinderat, Bezirksbeirat
und Bürger; wie
können sie ihn geltend
machen?
Werden die Rahmenbedingungen
transparent und nachvollziehbar
im öffentlichen
Raum diskutiert oder
wie bisher hinter verschlossenen
Türen?
6.5.
Werden Sie eine Umweltverträglichkeitsprüfung
fordern, die alle geplanten
- und miteinander eng
zusammenhängenden
- Vorhaben in diesem
Gebiet einbezieht, also
beispielsweise alle neuen
Nutzungen auf den 2,5
ha Fläche und den
erforderlichen Ausbau
der Nord-Süd Straße
sowie die noch nicht
näher spezifizierten
Busabstellplätze?
7.) Da, wie in den Planunterlagen
erläutert, die Verlegung
des ZOB/FOB und die damit
einhergehenden Bauleitplanverfahren
(Änderung Nr. 44
des FNP 2010 sowie Aufstellung
des Bebauungsplans Vai
252) ja eine Folge von
Stuttgart 21 sind, gehen
wir davon aus, daß auch
diese Planung unter den
Vorbehalt der Umsetzung
dieses Großprojekts
gestellt wird.
7.1
Oder gehen Sie davon
aus, dass der Umzug des
ZOB/FOB nach Vaihingen
unabhängig von der
Umsetzung von Stuttgart
21 erfolgen soll?
Wie wird andernfalls
die Abhängigkeit
der beiden Projekte zueinander
sichergestellt?
8.) Zahlreiche Sachkundige
(z.B. IHK, mittelständige
ortsansässige Busunternehmer,
City-Initiative) vermissen
eine Planung für
Stuttgart anfahrende
Touristenbusse (über
40.000 jährlich)
und für den Stuttgart
verlassenden Busgelegenheitsverkehr
(ca. 7.500 Busse jährlich
mit ca. 250.000 Fahrgästen
aus der Region).
8.1.
Halten Sie Planungen
für diese Busverkehre
für überflüssig,
weil die aktuelle Stuttgarter
Lösung gut und angemessen
ist?
Als IgFOB sind wir sehr
an einem transparenten
und bürgernahen
Dialog interessiert.
Wir werden daher auf
unserer Internetplattform
diese Fragen und auch
Ihre eingehenden Antworten
einstellen. Die Vaihinger
Bürgerschaft und
breite Öffentlichkeit
kann sich so ein umfassendes
Bild über den aktuellen
Informations- und Diskussionsstand
machen.
Besten Dank für
die Beantwortung der
sich gegenwärtig
aufdrängenden Fragen.
Wir sind sehr an einem
weiteren Meinungs- und
Inforamtionsaustausch
interessiert. Gerne sind
Sie zu einem Informationsgespräch
eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
(für die IgFOB)
nachrichtlich: Presse
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