Antrag vom 20.1.2010
Fraktionsgemeinschaft SÖS/Linke


Betreff                                                               
Einstellung des Bebauungsverfahrens FOB Vaihingen

Text der Anfrage bzw. Antrages:

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung (CDU, CSU und FDP) vom 26. Oktober 2009 sieht auf Seite 37 im Kapitel „Öffentlicher Personennahverkehr“ vor, dass Busfernlinienverkehr künftig auch innerhalb von Deutschland zugelassen wird.
Die bisherigen Verkehrs- und Flächenbedarfsprognosen, die dem Bebauungsplanverfahren FOB Stuttgart zugrunde gelegt wurden, berücksichtigen allerdings nur die bisherigen Verkehrsbewegungen vor Änderung des §13 Personenbeförderungsgesetzes. Herr Dr. Sven Maertens, DLR Köln, der auch bereits gegenüber der Bundesregierung als Sachverständiger für Fragen des Busfernlinienverkehrs aufgetreten war, hatte in der Sondersitzung des Bezirksbeirats Stuttgart-Vaihingen am 25. Februar 2009 geschätzt, dass nach einer innerdeutschen Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs in Stuttgart täglich mindestens rund 150 bis 200 weitere Abfahrten gegenüber der heutigen Situation zu realisieren wären.
Dies entspräche mindestens einer Verdoppelung der Verkehrsbewegungen, mit denen das Raum- und Nutzungskonzept im Bebauungsplan Vai 252 arbeitet.
Der Bebauungsplan Vai 252 wurde aufgestellt, um einen FOB zu realisieren. Es gibt bislang erst den Aufstellungsbeschluss.
Wie nun deutlich wird, entspricht das Raum- und Nutzungskonzept des beabsichtigten FOB nicht den künftigen Anforderungen an eine derartige Einrichtung.
Damit steht auch die verkehrliche Erschließung des Vorhabens erneut in Frage. In diesem Zusammenhang ist zusätzlich bedeutsam, dass nicht mehr mit einem Ausbau der Nord-Süd-Straße als wichtiger Verbindung zwischen FOB und Autobahn gerechnet werden kann (Beschluss des Umwelt- und Technikausschusses vom 17.11.2009).
Hinzu kommt, dass das Stadtplanungsamt Stuttgart bereits „zahlreiche Anregungen gegen das Verfahren“ entgegen genommen hat (Stellungnahme vom 6. April 2009).
Zwischenzeitlich hat außerdem der Umwelt- und Technikausschuss in seiner Sitzung am 15. Juli 2009 festgestellt, dass der Umfang einer möglichen Einzelhandelsnutzung gegenüber den ursprünglichen Vorstellungen in der Ausschreibung des Investorenwettbewerbs (als Bestandteil des
Bebauungsplanverfahrens) deutlich verändert werden müsste. Und nicht zuletzt hat sich Dr. Rüdiger Grube, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn AG kürzlich beim CDU-Wirtschaftsrat dahingehend geäussert, dass ein Prüfauftrag für die Suche nach alternativen Standorten erteilt worden sei.

Antrag:
Aufgrund der zahlreichen schon geäußerten Bedenken und vor allem aufgrund der künftig erheblich geänderten Rahmenbedingungen beantragen wir den Stopp des laufenden Bebauungsplanverfahrens. Bis zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans für dieses Gebiet nach ausführlicher Erörterung im Bezirksbeirat und im UTA verlangen wir die sofortige Einstellung des Entwidmungsverfahrens der hiervon betroffenen Bahnflächen.

Hannes Rockenbauch Ulrike Küstler
Maria Lina Kotelmann Tom Adler
Gangolf Stocker